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Unkenntnis und Sorglosigkeit im Umgang mit radioaktiven Gefahren

(14.08.2023) Der Archiv-Verein Deutsches Atomerbe e.V. veröffentlich monatlich ein besonderes Fundstück aus dem Archiv. Ihr neustes Fundstück des Monats Juli 2023 ist die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern vom 3. Dezember 1971 im Raumordnungsverfahren für das Kernkraftwerk Isar 1/Ohu 1 in der Gemeinde Ohu (heute eingemeindet in die Gemeinde Essenbach) bei Landshut. Zum vollständigen Dokument

Auf schriftlichem Weg wurden verschiedene Behörden im Verfahren beteiligt und gaben Stellungnahmen ab. Besonders bemerkenswert die Stellungnahme des Gesundheitsamts Landshut, die die Unkenntnis und Sorglosigkeit im Umgang mit radioaktiven Gefahren dieser Zeit exemplarisch widerspiegelt (S.6) Das Gesundheitsamt hat nicht nur die Errichtung eines Freibades zur Nutzung des Kühlwassers angeregt, sondern sogar vorgeschlagen, „ob bei einer stärkeren Radioaktivität das Wasser nicht als Heilbad wie z.B. in Bad Gastein usw. angeboten werden könne“.

Das AKW Ohu 1 wurde gebaut und ging 1977 – dann schon gegen erhebliche Proteste in der Bevölkerung – in Betrieb. Es ist ein Siedewasserreaktor der sog. Baulinie ´69 (für das Planungsjahr 1969) von Siemens/KWU und machte von Anfang an durch eine Vielzahl von Pannen u.a. mit radioaktiven Abgaben an die Umwelt von sich reden. Von den Gegner*innen des Reaktors wurde das AKW deshalb häufig als „Schrottreaktor“ oder „Pannenreaktor“ charakterisiert. Da dieser Reaktortyp besonders schlecht gegen Flugzeugabstürze gesichert ist, war er nach dem Terroranschlag vom 11. September 2001 auch Gegenstand weiterer öffentlicher Kontroversen. Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011 gehörte Ohu 1 mit Philippsburg 1, Brunsbüttel und Krümmel zu den 7 ältesten Anlagen, deren Betrieb eingestellt wurde.