ASSE II Aktuell

Asse II

ArL macht sich zum Sprachrohr der BGE

(Fr., 17.04.25/CS) Das war die zentrale Erkenntnis der Teilnehmer*innen vom Erörterungstermin des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL). Der Termin am 26. Februar sollte die Möglichkeit bieten, die durch die im Raumordnungsverfahren (ROV) aufgeworfenen Fragen zwischen Einwender*innen und der BGE zu klären. Für den Landkreis Wolfenbüttel waren Landrätin Steinbrügge, Bau- und Umweltderzernent Volkers und Rechtsanwalt Gruber dabei.
Das ArL hat das Thema "Zwischenlager-Standortvergleich" als Tagesordnungspunkt an diesem Tag abgelehnt, aber immerhin zugestanden, dass dies in ihre abschließende Abwägung einfließen würde. Inhaltlich sei dies eh Aufgabe der BGE.
Spannend wurde es beim Thema Kreisstraße K 513, die mitten durch das Areal führt, auf dem die BGE die oberirdischen Anlagen plant. Der Landkreis erklärte beim Eröterungstermin, dass er nicht vorhabe, die Straße an die BGE zu verkaufen. Eine Enteignung sei bisher nicht vorgesehen. Daraus schloss Rechtsanwalt Gruber, dass ein "fehlendes Sachbescheidungsinteresse" vorliege, d.h. man könne jetzt eigentlich aufhören zu erörtern, weil der Plan der BGE gar nicht umsetzbar sei.

Ein positives Urteil in diesem ROV wird von der BGE nach wie vor angestrebt, ist aber keine Voraussetzung für die atomrechtlichen Verfahren. Das ROV kann, muss aber nicht, mit einem Ergebnis enden und kann auch nicht beklagt werden. Auf Forderung von Rechtsanwalt Gruber hin, gab es ab mittags ein Wortprotokoll, das bis jetzt - acht Wochen nach der Sitzung - noch nicht fertig gestellt worden ist.