Datenblatt
Hintergrund ASSE
In der Schachtanlage Asse II im Landkreis Wolfenbüttel (in der Nähe von Braunschweig) wurde von 1909 bis 1925 Kalisalz und von 1916 bis 1964 Steinsalz abgebaut. 1964 wurde die Salzförderung eingestellt. Der stillgelegte Schacht wurde 1965 von der Bundesregierung gekauft, um es als Atommüllendlager zu nutzen. Offiziell wurde erklärt, dass es sich lediglich um einen Versuch (einer nicht rückholbaren Endlagerung) handeln würde. In Wahrheit suchte die Atomwirtschaft in den 60-iger Jahren im Verbund mit Bundes- und Landesregierungen nach kostengünstigen Lösungen, um sich der strahlenden Abfälle zu entledigen.
ASSE II war zum Schnäppchenpreis zu haben und „kleine Mängel“, wie Risse und Oberflächenwasserzutritt in der Südflanke wurden in Kauf genommen. Auch die Tatsache, dass die Schächte I und III bereits vor Jahrzehnten abgesoffen waren – wie es im Salzabbau häufig vorkommt -, spielte offenbar für die damalige Entscheidung keine Rolle. Die Bundesregierung hat sich schon zu dieser Zeit auf eine Endlagerung in tiefen geologischen Schichten und auf Salz als am besten geeignetes Wirtsgestein festgelegt. Alle mit dieser Materie befassten und etablierten Wissenschaftler stellten der ASSE einen „Persilschein“ aus und stuften die Einlagerung als „absolut sicher“ ein.
Schon damals gab es bereits – viele Jahre bevor eine starke bundesweite Anti-AKW-Bewegung entstand – weit verbreitete Zweifel an der Glaubwürdigkeit solcher Aussagen. Viele Menschen kennen hier den ‚Berg‘ in der Asse, einem ansonsten idyllischen Höhenzug im südöstlichen Niedersachsen. Sie halten deshalb auch einen plötzlichen Wassereinbruch in dem Bergwerk für durchaus möglich. Man folgert daraus, dass einem solchen Einbruch gewaltiger Wassermassen nicht wirksam begegnet werden könne. Daraus wiederum leitet man die Gefahr einer radioaktiven Verseuchung des Gebietes her. Die Parteigliederungen vor Ort, die Kreishandwerkerschaft und der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnten die geplante Einlagerung ab.
Trotzdem wurden dann von 1967 bis 1978 insgesamt ca. 126.000 Fässer und Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der Schachtanlage Asse II eingelagert. Der Atommüll stammt zu über 80% aus der kommerziellen Atomenergienutzung. Die Einlagerung wurde nur deshalb eingestellt, weil der Gesetzgeber das Atomrecht geändert hatte und für ein Endlager ein sogenanntes „Planfeststellungsverfahren“ verlangte, in dem u.a. ein Langzeitsicherheitsnachweis zu führen war. Diese Hürde erschien den damals Verantwortlichen offensichtlich zu hoch; ein derartiger Nachweis wurde nicht geführt. Stattdessen wurde die ASSE fortan für Versuche genutzt, um grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit dem geplanten Endlager in Gorleben (ebenfalls in Salz) zu klären.
Noch 1989 berichtet die Bundesregierung von im Salzgestein eingeschlossenen Laugenvorkommen. Eine Ausbreitung von Radionukliden durch Laugenzuflüsse wurde bestritten. Heute wissen wir, dass bereits 1988 radioaktiv kontaminierte Lauge auf der 750m-Sohle abgepumpt werden musste. Ab 1991 rückte die schwindende Standsicherheit des Grubengebäudes in den Mittelpunkt der Diskussion. Zufließende ungesättigte Lösungen ließen Klüfte und Risse immer größer werden.
Ab Mitte der 90-iger Jahre versuchten Betreiber und Behörden einen Plan für die Schließung der ASSE zu erarbeiten. Pro Tag fließen ca. 13 Kubikmeter Zutrittswässer an verschiedenen Stellen in das Bergwerk. Sie müssen aufgefangen und zum großen Teil nach Übertage gepumpt werden. Diese Wässer sind bisher (noch) nicht kontaminiert und mit Steinsalz gesättigt. Sie können daher kein Steinsalz, sehr wohl aber Kalisalz (Carnallitit) angreifen und auflösen und würden so die Stabilität des Bergwerks gefährden.
Der Betreiber GSF hat 2007 einen Antrag für einen Abschlussbetriebsplan bei der zuständigen Bergbehörde eingereicht. Der Antrag sah die Flutung des Bergwerks mit einer Magnesiumchloridlösung vor, die euphemistisch als „Schutzfluid“ bezeichnet wurde. Sie sollte die Carnallitit-Bereiche vor Auflösung schützen. Eine Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Standsicherheit nur noch ca. 10 Jahre gewährleistet sei (heutige Gutachten sehen das etwas optimistischer). Diese Planungen provozierte die interessierte Öffentlichkeit: Es rief die Kommunalpolitiker auf den Plan und im selben Jahr noch gründete sich der „ASSE II-Koordinationskreis“, in dem fortan die örtlichen Bürgerinitiativen zusammen arbeiteten. Eine ortsansässige Tischlermeisterin klagte erfolgreich - mit Unterstützung eines ebenfalls neu gegründeten Rechtshilfefonds - auf die Anwendung des Atom- statt des Bergrechts, u.a. um größere Klagerechte zu erhalten. Mittlerweile sprachen nun auch viele Bundespolitiker von einem „Desaster“ in der ASSE.
Es wurde eigens eine sogenannte „Begleitgruppe“ eingerichtet, in der Kommunalpolitiker, BI-Vertreter und Naturschutzverbände die Interessen der Region bündeln und vertreten sollten. Die Begleitgruppe durfte 5 Wissenschaftler benennen, die von der Bundesregierung bezahlt werden und die die Gutachten und Planungen des Betreibers und der Behörden kritisch überprüfen. 2009 wird das BfS (Bundesamt für Strahlenschutz) neuer Betreiber und führt als eine der ersten Maßnahmen einen von der Begleitgruppe geforderten „Optionenvergleich“ durch: Anhand vorher festgelegter Kriterien sollte verglichen werden, was langfristig zu verantworten sei: Verbleib des Atommülls im Bergwerk, Umlagerung oder Rückholung.
Das Ergebnis wurde Anfang 2010 vorgestellt: Nur eine Rückholung kann die Sicherheit der Bevölkerung langfristig gewährleisten; bei einem Verbleib kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb von nur 10 bis 100 Jahren radioaktive Stoffe in das Trinkwasser gelangen. Da die Rückholung des Atommülls aber nicht vorgesehen war, ist dieses Vorhaben völliges Neuland. Und das vor dem Hintergrund, dass die Standsicherheit gefährdet ist. Seitdem laufen die Planungen und Vorbereitungen für die Rückholung, parallel aber auch für die „Notfallvorsorgemaßnahmen“. Auch für den neuen Betreiber ist das insbesondere die Flutung. Die Rückholungsplanungen kommen nur sehr schleppend voran, auch weil es in den beteiligten Behörden einflussreiche Mitarbeiter gibt, die von der Entscheidung zur Rückholung nichts halten. Die aktuellen Planungen gehen davon aus, dass mit der Rückholung erst 2033 begonnen werden kann. Ob es jemals dazu kommt, kann heute niemand sagen.
Claus Schröder