Eigentümerin: | Bundesrepublik Deutschland. Der Bund hat die Schachtanlage 1987 für 84 Millionen DM von der Salzgitter AG gekauft. |
Betreiberin: | Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Die BGE ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, das zu 100 % im Staatsbesitz ist. |
Genehmigungsbehörde für wesentliche Änderungen bis zur Inbetriebnahme: | Umweltministerium Niedersachsen, Hannover |
Genehmigungsbehörde für unwesentiche Änderungen vor der Inbetriebnahme und für alle Änderungen nach der Inbetriebnahme: | Bundesamt fürdie Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BaSE) |
Erzabbau: | 1965 bis 1976 |
Eignungsuntersuchung: | 1975 bis 1982 durch die Entwicklungsgemeinschaft Tieflagerung (GSF Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung und KfK Kernforschungszentrum Karlsruhe) |
Planantrag: | von der PTB gestellt am 31.08.1982 |
Planauslegung: | von Mai - Juli 1991 |
Einwendungen: | 289.387; nach den 880.000 Einwendungen gegen den Bau der Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf, die zweitgrößte Zahl von Einwendungen in einem Verwaltungsverfahren |
Erörterungstermin: | Vom 25. September 1992 bis 05. März 1993. Mit 75 Verhandlungstagen der längste Erörterungstermin in der deutschen Verwaltungsrechtsgeschichte. |
Genehmigung: | 3. Juni 2002, rechtskräftig am 3. April 2007. |
Einlagerungvolumen: | 303.000 m³ (tatsächlich fallen in Deutschland bis zu 600.000 m³ radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung an). |
Einlagerungsinventar: | Schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit geringer Wärmeentwicklung. Das Inventar darf in seiner Gesamtheit in einer Einlagerungskammer das umgebende Wirtsgestein am Stoß um nicht mehr als 3 Grad erwärmen. Wärmere Abfälle werden so eingelagert, dass kältere Abfälle eine Abschirmfunktion gegenüber dem Wirtsgestein entfalten können. Begrenzung des Radionuklidinventars: - Gesamtalphastrahler 1,5 x 1017
- Gesamtbeta- / -gammstrahler 5,0 x 1018
- sowie Begrenzung einzelner Radionuklide
Gemäß gehobener wasserrechtlicher Erlaubnis ist für 94 wassergefährdende Stoffe jeweils eine zulässige Gesamtmenge festgelegt worden, welche nach stofflicher Bilanzierung der einzulagernden unterschiedlichen Abfallarten nicht überschritten werden darf.
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Einlagerungsbeginn: | Mehrfach verschoben, derzeit für Anfang der 2030er Jahre geplant. |