(Di., 18-03-2014/Di.) Im Planfeststellungsverfahren für das „Endlager für radioaktive Abfallstoffe Morsleben“, hatte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber stets behauptet, es könne Langzeitsicherheit dadurch herstellen, dass es um die im weit verzweigten Bergwerk verstreuten Kammern mit Atommüll sog. „Dämmbauwerke“ errichte. Allerdings gelang es dem BfS bis heute nicht, den von der Atomaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt geforderten praktischen Nachweis zu erbringen, dass diese…
[Weiter]