Hintergrund
Kurzübersicht zum KONRAD-Projekt
Standortbenennung
Weniger als 1½ Jahrzehnte war der nach dem früheren DNVP Reichstagsabgeordneten Dr. Konrad Ende benannte Erzschacht KONRAD in Betrieb, bevor er Mitte der 70er Jahre wegen Unrentabilität wieder stillgelegt wurde. Um die Arbeitsplätze zu erhalten, warb der Betriebsrat für eine anderweitige Nutzung der Schachtanlage und stieß beim Bund auf einiges Interesse: Wegen seines Förderwerkes sei der Schacht besonders gut geeignet als Endlager für Abrisskomponenten aus stillgelegten Atomkraftwerken. Damals, als man noch vom Zubau einiger hundert Reaktoren in Deutschland ausging, war KONRAD neben dem Universalendlager Gorleben sozusagen die Funktion einer radioaktiven Sperrmülldeponie zugedacht. Fragen der geologischen Geeignetheit spielten dabei keine Rolle. In einem Erkundungsprogramm wurde der Schacht von 1976 - 1981 untersucht. Wissenschaftliche Kriterien für diese Untersuchungen und die Bewertung des Schachtes als Endlager gab es nicht, wohl aber ein politisches Interesse des Bundes an einer positiven Eignungsaussage. Kaum lag sie vor, avancierte KONRAD im Entsorgungsbericht der Bundesregierung zum zukünftigen Endlager. Allerdings war KONRAD schon Ende der 70er Jahre fester Bestandteil des Entsorgungsnachweises neuer Atomkraftwerke.
Planfeststellungsverfahren
Am 30. August 1982 stellte der Bund beim Land Niedersachsen den Planfeststellungsantrag. Während des Verfahrens wurde der Planantrag noch einmal grundlegend geändert. Mit der Einführung des Wärme- Kriteriums für die Endlagerung soll KONRAD seit 1986 für 95% des in Deutschland anfallenden Atommülls geeignet sein. 1991 wurden gegen den Plan 289.387 Einwendungen erhoben, die von September 92 - März 93 erörtert wurden. Mitten in diesen Erörterungstermin fiel die Nachricht der ersten Schröderschen Konsensinitiative, in deren Verlauf er KONRAD „streitfrei” stellte.
Bund/Land-Kontroversen
Von Beginn waren die Entscheidungen über KONRAD Spielball der Auseinandersetzung um das Entsorgungskonzept. Fast vergessen schon die in den 70er Jahren heftige Auseinandersetzung um die Zahl und (politische) Auswahl der Standorte in Niedersachsen, zwischen der SPD-Bundesregierung und der CDU-Landesregierung.
1989 setzte NMU Remmers die bereits angekündigte Planauslegung mit Verweis auf die Auswirkungen der WAA-Entscheidung wieder ab; dem Vernehmen nach ging es dabei wesentlich zumindest auch um oppulente Forderungen, die die CDU-Landesregierung an die CDU-Bundesregierung gestellt hatte, nachdem Bayern 1 Mrd. DM Ausgleich für die Aufgabe des WAA-Standortes Wackersdorf erhalten hatte.
Gegenüber der SPD/GRÜNEn-Landesregierung (1990-94) baute der Bund das Mittel der Bundesaufsicht aus (Bundesweisungen, bundesaufsichtliche Gespräche) und setzte nach einem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1991 die Planauslegung durch.
Seit Herbst 1994 stritten Bund und Land über die Art und Weise, in der das umstrittene Verfahren beendet werden soll. Dabei spielen die Fragen der Sicherheit praktisch keine Rolle mehr. BMU Töpfer drohte im Herbst 1994 das Verfahren an sich zu ziehen und in Bonn zu entscheiden, wurde dann aber von Frau Merkel abgelöst. Im September 1997 erklärte NMU Griefahn, alle Sachfragen seien abgearbeitet, es stelle sich vor der Genehmigung aber die Frage der Planrechtfertigung. Sie wurde aber vom BMU angewiesen, die Planrechtfertigung zu unterstellen. Im Mai 1998 schließlich setzte NMU Jüttner das Verfahren sachlich wohl begründet aber ohne nachvollziehbare Rechtsgrundlage mit Verweis auf den sog. Castor-Skandal aus.
Die insbesondere in der Salzgitter-Region stark verbreitete Hoffnung, die im Herbst 1998 gewählte SPD/GRÜNE-Bundesregierung würde zu einer vollständigen Neubewertung des Projektes kommen, erledigte sich bereits mit der Koalitionsvereinbarung. BMU Trittin (GRÜNE) und NMU Jüttner (SPD) kultivierten medial die Auseinandersetzung darüber, wer schließlich die Verantwortung für KONRAD zu übernehmen habe.
Im Atomkonsens geopfert
Von Anfang an dominierten im KONRAD-Verfahren die politischen Motive der Akteure. Dies setzte sich bei der Genehmigung fort. Im Jahr 2002 wurde Salzgitter im Atomkonsens zwischen der rot-grünen Bundesregierung und der Atomwirtschaft geopfert. Es wurde vereinbart, das Atommülllager zu genehmigen. Zur Gesichtswahrung der Regierung wurde der Antrag auf Sofortvollzug zurückgenommen und die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die strittigen Fragen in einem Klageverfahren klären zu lassen. 2002 wurde diese Vereinbarung von dem niedersächsischen Umweltminister Jüttner unter dem Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel vollzogen.
Es gibt kein Recht auf "Nachweltschutz"
Das Klageverfahren geriet zu Farce. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) interpretierte das Atomrecht neu und sehr frei zugunsten der Atomwirtschaft. Aus einem Planfeststellungsverfahren wurde kurzerhand eine "gebundene Genehmigung" die keine Abwägung mehr erlauben sollte, ob es nicht bessere Lösungen gäbe. Die Klagerechte der Landwirtsfamilie schränkte das Gericht stark ein, so gäbe es beispielsweise kein Recht auf "Nachweltschutz". Den Kommunen sprach das OVG das Klagerecht gleich ganz ab. Obwohl dieses Verfahren ein wegweisender Präzedenzfall und prägend für die künftige Rechtsprechung ist, ließ das OVG keine Revision zu und wurde darin vom Bundesverwaltungsgericht sogar bestätigt. Die Bürgerinnen und Bürger wurden von der Politik erst im Stich gelassen und dann in die Irre geführt.
- Zum Text der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Falle Traube
- Zum Text der Entscheidung des BVerfG zur Stadt Salzgitter
Inbetriebnahme von Schacht KONRAD verzögert sich weiter
Am 13. Juni 2023 gab die Betreiberin von Schacht KONRAD, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mit beschränkter Haftung (BGE) bekannt, dass sich die Inbetriebnahme von Schacht KONRAD bis Anfang der 22030er Jahre weiter verzögert: " Die BGE hat die Aufgabe unterschätzt, die aktualisierte Sicherheitsanforderung im kerntechnischen Regelwerk gegen Erdbeben in die Ausführungsplanungen aller Bauwerke umzusetzen. Die dafür notwendigen Berechnungen fordern von allen Beteiligten bis heute besondere Anstrengungen. Bei den notwendigen atomrechtlichen Zustimmungsverfahren hat sich gezeigt, dass die in der Terminplanung der BGE angenommenen Verfahrensdauern in der Vollzugspraxis nicht immer umzusetzen sind."
Dies ist bereits die fünfte Verschiebung des Termins und wird aller Voraussicht nach nicht die letzte bleiben. Die Gründe sind vielfältig: Bei den beiden Schächten und der Hautpstrecke unter Tage besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Dazu gestaltet dich die Anpassung der inzwischen über 15 Jahre alten Pläne schwieriger als gedacht. Untertage treten höhere Gebirgsdrück auf, als angenommen, deshalb musste beim Ausbau des Füllortes mehrfach nachgebessert werden. Ausschreibungen mussten aus vergaberechtlichen Gründen wieder aufgehoben werden, usw.
ÜsiKo - BGE verweigert echte Sicherheitsüberprüfung
2016 startete der Betreiber das Projekt „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (ÜsiKo)“. In der ersten Phase sollte anhand eines reinen Aktenstudiums identifiziert werden, ob sicherheitsrelevante Lücken zwischen dem Atommülllager KONRAD und dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik in der Endlagersuche vorlägen. Nur die Punkte, die die Gutachter als relevant einstufen werden in einer zweiten Phase gegebenenfalls weiter untersucht. Das Anfang 2020 veröffentlichte Ergebnis der Phase 1 war enttäuschend. Statt neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zu Rate zu ziehen, wurde alleine überprüft, ob Gesetze und Verordnungen eingehalten werden und sogar darauf verwiesen, dass für KONRAD die „Sicherheitskriterien der Reaktorsicherheits-Kommission für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk vom 20. April 1983“ zugrunde zu legen seien.
Widerstand und Kritik
Kritik und Widerstand hat es in der Region von Beginn an gegeben. Analog zur bundesweiten Auseinandersetzung gab es in den 70er und 80er Jahren eine starke BI-Bewegung in der Region und eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Aktionen und Demonstrationen. Die bis heute größte und umstrittenste („Schlacht am Schacht”) fand am 30. Oktober 1982 mit rd. 12.000 TeilnehmerInnen als Antwort auf die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens statt. Allerdings haben in der Auseinandersetzung um KONRAD von Beginn an die etablierten gesellschaftlichen Strukturen und Kräfte eine andere Rolle gespielt, als an anderen Standorten. Die Kommunen, allen voran die Standortkommune Salzgitter, haben das Projekt frühzeitig thematisiert und die kritische wissenschaftliche Auseinandersetzung darüber finanziert.
Die Gründung der regionalen Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD 1987, in der heute neben den Einzelpersonen ca. 40 Kommunen, Organisationen, Verbände und Gruppen Mitglied sind und die Arbeit des örtlichen Bündnis Salzgitter gegen Konrad, stehen für diese Besonderheit des Standortes. Hierzu gehört auch die starke Position gewerkschaftlicher und betrieblicher Interessen, die mit einer einstündigen Arbeitsniederlegung von 5000 MetallerInnen am 31. Mai 2000 besonders eindrucksvoll zum Ausdruck kam.
Zusammen mit der Stadt Salzgitter und dem Landvolk Braunschweiger Land arbeiten die IG Metall Salzgitter-Peine und die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD im Bündnis Salzgitterbisher erfolgreich gegen eine Inbetriebnahme von KONRAD. Mit den beiden Lichterketten 2009 und 2012 setzt die Region ein starkes Zeichen gegen die Atommüllprojekte Schacht KONRAD, ASSE II und Eckert&Ziegler. Am Tschernobyl-Jahrestag 2011, einen Monat nach der Katastrophe von Fukushima findet mit 11.000 eine der größten Protestveranstaltung auf der Industriestraße vor Schacht KONRAD statt.
2015 werden unter dem Motto "KONRAD stoppen statt erweitern!" innerhalb von fünf Wochen 68.139 Einwendungen gegen das Nationale Entsorgungsprogramm (Napro) gesammelt. Die Erweiterung von Schacht KONRAD auf 600.000 m³ wird erst einmal aus dem Napro gestrichen. Am 27. Mai 2021 reichten der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Naturschutzbund (Nabu) - getragen vom Bündnis Salzgitter gegen KONRAD - einen Antrag auf Rücknahme bzw. Widerruf des Planfeststellungsbeschlusses Schacht KONRAD beim Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) ein.
Langzeitsicherheit
Der Langzeitsicherheitsnachweis in den Antragsunterlagen entspricht nicht den heutigem Stand von Wissenschaft und Forschung. Dies betrifft z.B. bei der Berechnung der Radionuklidausbreitung benutzte Programme sowie das Fehlen einer Abschätzung der Unsicherheit der gewonnenen Ergebnisse. Die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten sind, wie im Erörterungstermin vielfältig nachgewiesen, unzureichend und lückenhaft.
Grundwasserbelastung
Das Nds. Wasserrecht verlangt vom Betreiber den Nachweis, dass durch den Betrieb der Anlage keinerlei Eintragung von radioaktiven Stoffen in das Grund- und Tiefenwasser erfolgt. Dieser Nachweis ist nicht erbracht worden. Auch im Bereich des Abwassers ist keine zulässige Lösung durch den Antragsteller beantragt worden. Die Gemeinde Vechelde hat durch ihr Gutachten zur Belastung der Aue als Entwässerungsträger des Schachtes Konrad vielmehr ein erhebliches Gefahrenpotential für den Wasserpfad nachgewiesen, der auch Auswirkungen auf das Grundwasser haben kann.
Keine ausreichende Produktkontrolle
Die Genehmigung sieht insbeosndere für die Altabfälle (Abfälle, die vor 2007 konditioniert wurden) kein verlässliches System der Produktkontrolle vor. In der Anlage selber soll durch Wiegen der Gebinde und Messung der Oberflächenstrahlung lediglich die Plausibilität der Begleitpapiere überprüft werden. Nur einzelne Gebinde sollen zu einer genaueren Überprüfung nach Jülich verbracht werden. Dieses System eröffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Die Erfahrungen von den Mol-Fässern über die Kontaminationen an Transport-Behältern (Castor-Skandal) bis zu den gefälschten Papieren der MOX-Brennelemente aus Sellafield haben hinlänglich bewiesen, dass derartige Überprüfungslücken zum Missbrauch von Genehmigungen führen.
Es ist davon auszugehen, dass es bei einer derart lückenhaften Produktkontrolle zu immer stärkeren Abweichungen zwischen dem für KONRAD angenommenen und dem tatsächlich eingelagerten Inventar kommt (siehe Ergebnis der Überprüfung der Mol-Fässer in Jülich). Dies hätte nicht erst für die Langzeitsicherheit unabsehbare Folgen, sondern bereits im Zusammenhang mit dem Einlagerungsbetrieb und Unfällen bei Transport und Einlagerung.
Erhebliche Risiken im Einlagerungsbetrieb
Der geplante Einlagerungsbetrieb ist an sich schon mit erheblichen Risiken verbunden, die jedoch durch die örtliche Lage im Umfeld des Endlagers, aber auch im direkten Einlagerungsbereich, erheblich verschärft werden. Da sich der Einlagerungsbereich im direkten Umfeld des Stahlwerkes mit seinen spezifischen betrieblichen Abläufen befindet, ergeben sich aus diesem Zusammentreffen von hochfrequentierten industriellen Prozessen erhebliche Risiken für Unfälle im Einlagerungsbetrieb. Diese Risiken sind an einem Standort mit verdichteter Industrieproduktion nicht vermeidbar. Insofern fehlt nicht nur für die geologische Beschaffenheit, sondern auch für die spezifischen Betriebsrisiken die Abwägung von Standortalternativen.
Bei Unfällen während des Einlagerungsbetriebes, dies gilt ganz besonders für den untertägigen Betrieb, ergeben sich erhebliche Risiken hinsichtlich der Freisetzung von radioaktiven Stoffen und deren Ausbreitung. Die Bewetterung des Bergwerkes führt zwangsläufig zu einer unkontrollierbaren Abgabe der radioaktiven Freisetzung in die Umgebung. Je nach Wetterlage erfolgt dabei eine mehr oder minder starke Verdünnung. Grundsätzlich gilt aber, dass die in der Hauptwindrichtung in direkter Nachbarschaft gelegenen Industriebetriebe, wie das VW Werk, der größten Gefährdung ausgesetzt sind. Bei untertägigen Unfällen (z.B. Zusammenstoß zweier Fahrzeuge) und mehr noch bei großen Katastrophen (Flugzeugabsturz auf den Einlagerungsbereich) muss von der Verstrahlung größerer Areale ausgegangen werden, die für die Betroffenen mit gesundheitlichen Gefahren und weitreichenden sozialen Einschnitten (Stilllegungs- und Umsiedlungsmaßnahmen, Verlust von Arbeitsplätzen) verbunden sind. Dieses Risiko ist nicht hinnehmbar.
Die Abgabe kontaminierter Abwässer ist so hoch, dass eine ca. sechs km lange Druckwasserleitung gebaut werden muss, bevor das Abwasser in den Vorfluter Aue eingeleitet werden darf und das nur, wenn der Wasserstand so hoch ist, dass er eine Fließgeschwindigkeit von mindestens 320 l / Sekunde aufweist.
Transportrisiken weiterhin ungeklärt
Bereits in der Frühphase des Verfahrens wurde seitens betroffener Kommunen und Anderer darauf hingewiesen, dass der Betrieb von KONRAD zwingend zu einer Kumulation von Atomtransporten führt und gutachterlich nachgewiesen, dass hieraus spezifische Risiken erwachsen, deren Gefahrenpotenzial mit denen von Betriebsunfällen vergleichbar ist. Die Forderung, die Transporte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Teil des Betriebes zu behandeln, stellt also nicht auf die Erteilung der einzelnen Transportgenehmigung und die Prüfung ihrer Voraussetzungen ab, die gesondert geregelt sind, sondern auf die spezifischen Risiken, die sich aus dieser Anhäufung ergeben. Hierbei sind die besonderen Verhältnisse in der Standortregion Salzgitter / Peine / Braunschweig, die verdichtete Siedlungsstruktur, die hohen Transportfrequenzen durch die Industriebetriebe, aber auch die massiv gewachsenen nationalen und internationalen Verkehrsströme nach der deutschen Einheit und der Öffnung der Ostgrenzen zu berücksichtigen. Die Transportfrage ist auf Weisung des Bundes jedoch nie im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens behandelt worden.
siehe auch: Neun Gründe gegen Schacht KONRAD