Chronik

- Stand 01.03.2018 -

2017

  • 13.09.2017: Nach einen Statusgespräch zwischen dem Umweltministerium des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt wrid erklärt, dass bis Mitte 2018 geprüft werden soll, inwieweit des Stilllegungsverfahren beschleunigt werden kann. Abhängig davon soll entschieden werden, ob das Verfahren beim Land Sachsen-Anhalt bleibt.
  • 25.04.2017: Die neu gegründete staatliche aber privatwirtschaftlich organisierte Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wird Betreiberin des ERA Morsleben.
  • 15.02.2017: Das BfS kündigt an, den Stilllegungsantrag zurückziehen und neu einbringen zu wollen. Das hätte zur Folge, dass nicht mehr das kritische sachsen-anhaltische Umweltministerium, sondern das neu gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) für die Stilllegungsgenehmigung zuständig wäre. Pikant: Chef des BfE ist Wolfram König, ehemaliger Chef des Antragstellers BfS.

2016

  • 25.01.2016: Laut Recherchen der Helmstedter Nachrichten wird sich das Stilllegungsverfahren des ERAM wegen „ungelöster technischer Fragen“ noch weitere Jahre lang hinziehen. Auf Anfrage gab der Sprecher des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt bekannt, dass das Bundesamt für Strahlenschutz weiterhin Probleme hat, die sichere Abdichtung der Strecken unter Tage nachzuweisen. Weiterhin könnten noch Jahre vergehen bis dem BfS der Nachweis einer sicheren Verfüllung der untertägigen Hohlräume gelingt.

2015

  • 05.05.2015: Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt genehmigt die weitere Zwischenlagerung der Strahlenquellen bis 30.06.2020.

2014

  • 16.12.2014: Das sachsen-anhaltische Umweltministerium genehmigt die weitere Zwischenlagerung der Radium-Abfälle bis 30.06.2026 unter der Voraussetzung, dass weitere Standsicherheitsnachweise erbracht und die Dauerbetriebsgenehmigung ebenso lange gültig bleibt.

2013

  • Die Versuche zu den geplanten Dämmbauwerken scheitern: Das sachsen-anhaltische Umweltministerium hatte vom BfS gefordert, das Funktionieren der geplanten Dämmbauwerke zur Schließung von Morsleben nicht nur rechnerisch nachzuweisen sondern im realen Versuch zu testen. 2013 musste das BfS eingestehen, dass die Versuche gescheitert waren.
  • 31.03.2013 Die Entsorgungskommission (ESK) rügt in ihrer Stellungnahme zum Langzeitsicherheitsnachweis, dass das Vorgehen des BfS nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Die ESK bemängelt sowohl die konkrete unzureichende Ausführung des Langzeitsicherheitsnachweises, als auch die Nicht-Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen von 2010.

2011

  • 15.10. Demonstration in Magdeburg mit ca. 300 TeilnehmerInnen.
  • 13. - 25.10 Erörterungstermin zur Schließung desAtommülllagers Morsleben im Motodrom in Aschersleben. Der Termin beginnt mit einem Paukenschlag. Überraschend wurde bekannt, dass Herr Saida, Referatsleiter im Umweltministerium Sachsen-Anhalt für Strahlenschutz und Nukleare Überwachung und Leiter des Morsleben-Verfahrens sich beim Bundesamt für Strahlenschutz, dem Betreiber der Anlage, auf eine Stelle beworben hat. Ein Antrag auf Befangenheit wurde vom Ministerium abgelehnt.

2009

  • 22.10. - 21.12 Öffentliche Auslegung der Planunterlagen des Bundesamtes für Strahlenschutz für die Schließung von Morsleben. Eine von den Endlagerstandorten, dem BUND Sachsen-Anhalt und Robin Wood getragene Kampagne informiert über die Kritikpunkt. Über 12.00 Einwendungen werden gegen die Pläne beim Umweltministerium Sachsen-Anhalt eingereicht. Mit dem Erörterungstermin ist nicht vor Ende 2010 zu rechnen.
  • Im Januar fordert das sachsen-anhaltinische Umweltministerium das BfS erneut auf, seine Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zu ergänzen. 

2008 

  • Am 10.10. nutzen KritikerInnen einen Besuch von Bundesumweltminister Gabriel im Endlager Morsleben um ihre Kritik am Umgang mit dieser Altlast zu unterstreichen.
  • Seit März 2008 gibt es jeden 5. Sonntag im Monat einen Sonntagsspaziergang beim Endlager Morsleben. Damit soll atomkritische Präsenz gezeigt und werden. 

2005

  • Im September 2005 hat das BfS die für die Öffentlichkeitsbeteiligung notwendigen Unterlagen für die Stilllegung (Planunterlagen) dem Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt als Genehmigungsbehörde überreicht. Seitdem gibt es eine Auseinandersetzung zwischen dem Umweltministerium und dem BfS über die Qualität der eingereichten Unterlagen.

2001 

  • Am 30.11.2001 ereignet sich ein “Löserbruch” im Zentralteil der Grube, bei dem mehrere Tausend Tonnen Salzgestein von der Decke herabstürzen. Das BfS beginnt mit der Verfüllung von Grubenbauen im Zentralteil als Maßnahme zur Gefahrenabwehr, ohne Planfeststellungsbeschluss.

1998

  • Am 26. September 1998 gibt das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg einem Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) statt und untersagt die weitere Einlagerung auf einem Teil des Atommülllagers Morsleben. Die Nutzung des sog. Ostfeldes wird von der übernommenen DDR-Betriebgenehmigung nicht mit abgedeckt. Das BfS müsste eine separate Genehmigung vom Umweltministerium Sachsen-Anhalt erhalten um hier weiter einzulagern. Die rot-grüne Bundesregierung verzichtet auf weitere rechtliche Schritte und gibt das Ende des Einlagerungsbetriebs bekannt.
  • Insgesamt wurden mindestens 36.753 m³ niedrig- und mittelradioaktiver Abfälle in Morsleben eingelagert, 40% von der DDR, 60% vor der BRD. Dazu kommen mindestens 6.621 (andere Quellen sprechen von 6.892) umschlossene Strahlenquellen. Die Gesamt-Strahlungsaktivität wird mit etwa 3.8E+14 Bq angegeben.

1994 

  • Im November 1994 führt das BfS zur detaillierten Erkundung der geologischen und hydrogeologischen Untergrundverhältnisse im Bereich des ERAM ein Untersuchungsprogramm mit Probebohrungen durch. Die Gesamtkosten für die Bohrarbeiten belaufen sich auf ca. 25 Mio. DM.
  • Am 13. Januar 1994 wird wieder mit der Einlagerung von Atommüll in Morsleben begonnen, aus Ost und West.

1992

  • Bundesumweltminister Töpfer erteilt am 10. Juli 1992 die Betriebsgenehmigung bis zum 30.6.2000.
     
  • Am 25. Juni 1992 hebt das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Magdeburger Bezirksgerichtes auf.
     
  • Prof. Herrmann legt sein zweites Gutachten vor. Wegen der Lösungszuflüsse und anderer Mängel fordert er weitere wissenschaftliche Untersuchungen und rät, keinen Atommüll einzulagern. Die RSK ignoriert die Mängel weiterhin und empfiehlt die Inbetriebnahme.

1991

  • Am 27. November 1991 folgt das Magdeburger Bezirksgericht folgt der Klage der Kasseler Rechtsanwältin Claudia Fittkow (ehemaliges Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad e.V.) und verbietet die weitere Einlagerung.
     
  • Am 10. April 1991 macht der Gutachter des Bundesamtes für Strahlenschutz, Prof. Herrmann, macht vor dem Endlagerausschuss der Reaktorsicherheitskommission Sicherheitsbedenken für Morsleben geltend. Trotzdem empfiehlt die RSK die Wiederinbetriebnahme.
     
  • Per einstweiliger Verfügung untersagt das Magdeburger Bezirksgericht am 20. Februar 1991 die weitere Einlagerung. Bis dahin wurden ca. 14300 m³ schwach- und mittelradioaktiver Atommüll eingelagert.

1990

  • Das Endlager, das bis dahin zum Volkseigenen Kombinat „Kernkraftwerke Bruno Leuschner“  gehört, geht in letzter Minute in den Besitz des Staatlichen Amtes für Strahlenschutz über, um am Tag der Vereinigung der Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz zu unterliegen. Der Einigungsvertrag garantiert zehn Jahre "Bestandsschutz" für DDR-Altanlagen. Die Betriebsgenehmigung wird dadurch automatisch bis zum 30.Juni 2000 verlängert. Per Gesetz wurde somit ein fiktiver Planfeststellungsbeschluss erteilt, ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne Langzeitsicherheitsnachweis.

1986

  • Am 22. April 1986 erteilt die Strahlenschutzbehörde der DDR auf Grundlage des Sicherheitsberichtes von 1984, eine unbefristete Dauerbetriebsgenehmigung.
     
  • Eine Stilllegungs-Genehmigung, in deren Rahmen erst der Nachweis der Langzeitsicherheit zu erbringen war, wurde nicht mehr erteilt. Ende der 1980er Jahre liefen die Vorbereitungen für eine weitere Genehmigungsphase, die auch die Einlagerung hochradioaktiver Stoffe ermöglichen sollte. Auch diese Genehmigung kam im Zuge der Vereinigung von DDR und BRD nicht mehr zustande.

1981

  • Nach Abschluss des Versuchsbetriebes, wurde am 20. Juni 1981 die auf 5 Jahre befristete Zustimmung zum Dauerbetrieb erteilt. Die Einlagerung erfolgte teilweise durch Verspritzung zusammen mit Braunkohlenasche. Bei diesem Verfahren, das heute nicht mehr angewandt wird, trat nur teilweise die gewünschte Verfestigung ein, so dass der flüssige Atommüll jetzt noch durch die Grube sickert.

1971 - 1979 Erste Genehmigungsphase 

  • Die erste Teilgenehmigung für die rückholbare Einlagerung von 500 Kubikmetern radioaktiver Abfälle aus dem überfüllten zentralen Zwischenlager der DDR in Lohmen bei Dresden wurde 1971/72 ausgesprochen. Diese Einlagerungen erfolgten aufgrund ökonomischer Abwägungen noch vor den Umbau-Maßnahmen des Salzbergwerks zum Endlager.
  • Die eigentliche Errichtungsgenehmigung wurde 1974 erteilt.
  • In den Folgejahren wurden kleinere Mengen radioaktiver Stoffe eingelagert, obwohl erst 1978/79 die Inbetriebnahme-Genehmigung erteilt wurde. 

1969

  • Ende der Steinsalzförderung.
  • Der Schacht Bartensleben bei Morsleben wird aus 10 betrachteten Schachtanlagen vom Staatlichen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS) als Standort für das "Zentrale Endlager für radioaktive Abfälle der DDR" ausgewählt.

1910

  • Abteufen des Schachtes Bartensleben.

 

Schacht Marie

Die Schachtanlage Marie ist an mehreren Stellen mit der Schachtanlage Bartensleben verbunden, die ungünstigen Einflüsse durch Marie wirken sich auch auf das Atommüllager aus. Deshalb hier auch eine kurze Chronik von Schacht Marie.

1986 – 1988 Giftmüll in Schacht Marie

  • Im Mai 1986 erteilte der Rat des Bezirkes Magdeburg die Standortgenehmigung für die Einlagerung von Härtereialtsalzen in Schacht Marie. Dabei sollte die Entstehung blausäurehaltiger Dämpfe getestet werden.  Einlagerungsbeginn war am 30.01.1987, obwohl in der DDR bisher keine wissenschaftlichen Grundlagen zur Einlagerung in Salzschächten, insbesondere über toxikologische Reaktionen vorhanden waren; die endgültige Überarbeitung des toxikologischen Sicherheitsnachweises sollte aufgrund der Einlagerungserkenntnisse nach Abschluss der Versuchseinlagerung erfolgen. Bis zum 10.08.1988 waren es insgesamt 8.023 Fässer (2.189,3 Tonnen) eingelagert. Allerdings hatten im ersten Abschnitt der "Versuchseinlagerung" (30.01.1987-19.05.1987) 50 % aller Lieferer von Altsalzen erhebliche Sicherheitsmängel aufgewiesen.
  • Der lange Zeit zwischengelagerte Giftmüll gefährdete auch das Atommüllendlager und der direkte Zugang von Marie zu Bartensleben bedeutete eine Gefahr im Falle eindringender Wässer oder sich entwickelnder Blausäure. Mittlerweile ist zumindest der Giftmüll wieder ausgelagert worden. Diese Stoffe finden sich nun in der Sondermüll-Deponie Herfa Neurode.

1960 – 80er Jahre Broiler-Zucht in Schacht Marie

  • Ab 1960 begann in den alten Bergwerkshallen eine Masthähnchenzucht unter Tage. Nach jeweils einer Mastperiode wurden die Anlagen komplett gereinigt und desinfiziert. Die Broiler-Zucht hat zu einer zusätzlichen hohen Flüssigkeitszufuhr geführt, ein Teil der Abwässer scheint in die Grube abgelassen worden zu sein.

1934 – 1945 Rüstung in Schacht Marie

  • Im Jahre 1934 wurde ein Teil der Stollen des Schachtes Marie an das Rüstungswesen des Deutschen Reiches verpachtet, 1937 wurde in der Anlage eine Munitionsanstalt errichtet. Unter Tage wurde in 150 Kammern hauptsächlich Fliegermunition gelagert. Später wurden in den unterirdischen Anlagen in großem Stil Rüstungsmaterial wie die Steuerung der V1 produziert. Es stellte sich jedoch bald heraus, dass sich die unterirdischen Anlagen nicht zur Produktion von der oft sehr filigranen Technik eigneten. Die Teile waren zum Teil so stark korrodiert, dass sie nicht einmal den Testlauf überstanden. Im Schacht arbeiteten 1944 bis 1945 Tausende Angestellte und Zwangsarbeiter unter den unmenschlichsten Arbeitsbedingungen.

1897 Errichtung des Schachtes Marie zur Salzgewinnung