(Di., 18.12.12/SW) Wird es nun eine öffentliche Infomationsveranstaltung zur geplanten Lex Asse geben oder nicht? Mit Spannung erwartete eine Handvoll BürgerInnen den Beschluss des Kreistags Wolfenbüttel am Montagabend. Im Stakkato berichtete Landrat Röhmann von den vergangenen Beschlüssen und Telefonaten mit Mitgliedern des Begleitgremiums. Noch am Wochenende hatte es Gerüchte weise geheißen, dass sich eine knappe Mehrheit gegen eine Bürgerveranstaltung ausgesprochen habe.
Nun aber stellte er nach Beratung im Kreisauschuss den Vorschlag zur Abstimmung, dass eine solche Veranstaltung nach der Landtagswahl aber noch vor der 1. Lesung im Bundestag (diese voraussichtlich 20.02.13) stattfinden soll. Der Antrag wurde vom Kreistag einstimmig beschlossen.
In einem kurzen Plädoyer betonte Röhmann wiederholt, dass sich der A2B geschlossen (bis auf eine Gegenstimme!) hinter den Gesetzesentwurf stelle und dass aus dem Gesetzestext alles herausgeholt wäre, was möglich gewesen war. Insbesondere würde man sich damit gegen die Gegner der Rückholung absichern.
In der sich anschließenden Bürgerfragestunde gab es fundierte Nachfragen von Mitgliedern der lokalen Initiativen, z.B. ob es nicht Sinn mache, eine zweite Meinung von einem Fachjuristen einzuholen. Dies wurde vom Landrat barsch zurück gewiesen: „Es sei nicht notwendig, eine juristische Überprüfung der Arbeit vorzunehmen, die ein Anwalt im Auftrag des eigenen Asse-2-Begleitgremiums (A2B) vorgelegt hat. Er sehe keinen Sinn darin, da der gesamte A2B dem Gesetz bereits zugestimmt habe. Außerdem sei der Konsens der Bundestagsparteien gefährdet und der stehe über „Detaildiskussionen“.
Die Flutung der Asse ist aber keine Detaildiskussion und es ist immer noch die Frage, ob Lex Asse den „Gegnern der Rückholung“ nicht eher Chancen eröffnet, die Stilllegung per Flutung legal abzusichern. Die weitere Auseinandersetzung um die Lex Asse wird sicher eine Kernfrage in der Auseinandersetzung um die Rückholung sein. Für die Bürgerbeteiligung ist sie derzeit eine wahre Feuerprobe.