Pressemitteilung zur Öffentlichen Veranstaltung „Beleuchtung des Standortauswahlverfahrens bei der Rückholung radioaktiver Abfälle aus der Asse“
Die Asse-2-Bgleitgruppe hat am Montag, den 22.11.2021, gemeinsam mit der interessierten Bevölkerung eine etwa 4stündige Online-Veranstaltung durchgeführt, um allen Interessierten in der Region die Möglichkeit zu geben, sich transparent über den Sachstand zu informieren und die Ergebnisse des Beleuchtungsberichts zur Überprüfung der Standortauswahlverfahrens intensiv zu diskutieren. Etwa 75 Teilnehmer:innen sind dieser Einladung zum fachlichen und politischen Austausch gefolgt. Besonders die Themen Raumordnung und Standortbewertung, Strahlenschutz, Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie die Beteiligungsprozesse wurden sehr konstruktiv miteinander erörtert.
Deutlich wurde, dass das durchgeführte Standortauswahlverfahren insgesamt nicht sachgerecht ist und zahlreiche Inkonsistenzen und Fehlstellen enthält. Da begründete Zweifel bestehen, dass das Zwischenlager aus Gründen des Raumordnungs- und des Umweltrechts sowie aus geologischen Gründen Asse-nah genehmigungsfähig ist, ist eine Suche nach alternativen Standorten aus Sicht der Asse-2-Begleitgruppe unabweisbar. Die von den Expert:innen vorgelegten Ergebnisse bieten vielfältige Ansatzpunkte, wie ein kriteriengestützter Standortvergleich aussehen könnte.
Die A2B und die kommunalpolitischen Gremien haben einen fairen und nachvollziehbaren Standortvergleich immer wieder gefordert. Die von den Expert:innen vorgelegte Beleuchtungsergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit einer erneuten Klärung der Standortfrage für ein Zwischenlager in einem erweiterten Verfahren. Dies bedeutet, dass die gesamte Prozesskette von der Bergung über die Abfallbehandlung, den Transport und die Zwischenlagerung eingehender überprüft und in ihren Rückwirkungen aufeinander bezogen werden müssen. Diese Sichtweise ist in der Öffentlichen Veranstaltung vehement unterstützt worden.
Die Rückholung der Abfälle aus der Asse ist Teil eines ungelösten gesellschaftlichen Konflikts. Deshalb ist es nicht sachgerecht, gesellschaftlich ungelöste Fragen auf rechtliche und technische Fragen zu reduzieren. Auch Fragen des Landschaftsraums und soziale Kriterien müssen eine Rolle spielen.
In den nächsten Wochen wird die Asse-2-Begleitgruppe mit dem BMU, dem NMU und der BGE in eine Klärung der aufgeworfenen Fragen eintreten und einen Fahrplan vereinbaren, wie auf der Grundlage der Ergebnisse des Beleuchtungsberichts ein fairer Standortvergleich möglich wird. Die Ideen und Fragen des Dialogs der Asse-2-Begleitgruppe mit der Bevölkerung werden dabei berücksichtigt. Gemeinsam mit dem NMU werden dazu Vereinbarungen erarbeitet und verbindliche, rechtssichere Verfahrensschritte entwickelt.
Die Begleitgruppe und die Teilnehmenden der öffentlichen Veranstaltung gehen unmissverständlich davon aus, dass die Ergebnisse der Beleuchtung und die erfolgte Diskussion darüber die Grundlage für die weiteren Gespräche mit NMU, BMU und BGE bildet.