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Gerichtsverhandlung: PTB verweigert Information der Öffentlichkeit

(Mi., 04.09.24/SW) In der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) war es Anfang April 2021 zu einem "besonderen Vorkommnis" nach Strahlenschutzverordnung gekommen: Aus einem Messröhrchen war radioaktives Krypton-85 entwichen. Der Vorfall wurde gemeldet und löste damals ein kurzes Echo in den lokalen Medien aus. Daraufhin versprach die PTB eine gründliche Aufklärung der Ursachen dieses Unfalls und beauftragte den TÜV Nord, dessen Bericht auch einige Wochen später vorlag. Weder von der PTB, noch der Stadt Braunschweig oder dem Niedersächsischen Umweltministerium gab es eine öffentliche Information dazu. Ein besorgter Anwohner aus dem braunschweigischen Kanzlerfeld beantragte daraufhin, der Öffentlichkeit dieses Gutachten zur Verfügung zu stellen. Dies wird ihm seitdem von der PTB konsequent verweigert, das Umweltinformationsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz sollen hier nicht gelten?

Die PTB argumentiert, dass nach § 109 StrSchV grundsätzlich die Weitergabe von Informationen über besondere Vorkommnisse (und damit auch über Störfälle?) untersagt sei, weil der Strahlenschutzbeauftragte keinerlei Informationen an "Unbefugte" weitergeben dürfe. Die PTB hat indessen die Braunschweiger Firma Eckert & Ziegler als vermeintlich Betroffene eingeschaltet, da diese angeblich das Röhrchen, aus dem das Krypton-85 entwichen war, produziert hatte. Eckert & Ziegler beauftragte daraufhin einen "überregionalen" Rechtsanwalt, der eine Rechtsposition entwickelt hat, der sich die PTB hierin pauschal anschließt.

Die PTB ist eine Bundesbehörde, sie untersteht dem Bundeswirtschaftsminister. Da es ziemlich pikant wäre, wenn eine Bundesbehörde sich eine solch starke Einschränkung des Informationsrechts der Bürger zum Ziel setzt, wurde Robert Habeck (B90/Grüne) zweimal persönlich angeschrieben (Einschreiben mit Rückschein), beide Male ohne Reaktion.

Der Anwohner entschloss sich deshalb zu einer Klage, da er der Auffassung ist, dass das UIG angewendet werden muss, auch wenn eventuelle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Eckert & Ziegler aus Unternehmensperspektive geltend gemacht werden.

Die Gerichtsverhandlung und das sich anschließende Urteil sind somit von großer Bedeutung, denn wenn das Gericht der Argumentation der PTB folgen würde, müsste sich die betroffene Öffentlichkeit mit den Infomationsbrocken begnügen, die die jeweilige Einrichtung freiwillig herausgibt. Das würde dann für alle Betriebe und Einrichtungen gelten, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, z.B. auch für Atommülllager.

Der Prozess findet am 19. September um 13.30 Uhr im Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55 statt. Die Öffentlichkeit ist zugelassen.