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Stadt Braunschweig will Atommüll-Halle im Schnelldurchlauf genehmigen!

(Do., 16.02.17/MH) Nach dem verlorenen Prozess um den Bebauungsplan der Stadt Braunschweig gegen Eckert & Ziegler will die Stadtverwaltung Braunschweig der Firma nun in einem neuen Bebauungsplan weitreichende Zugeständnisse machen und ihr vorab sogar die neue Konditionierungs-Halle genehmigen. Die BISS (Bürgerinitiative Strahlenschutz e.V.) ist entsetzt, dass die Stadtverwaltung derart umfassend einknickt. Während der Rechtsanwalt der Stadt „von in die Enge getrieben“ spricht, hat die Fachanwältin Fr. Hess im Auftrag der BISS bereits nachgewiesen, dass es sehr wohl andere Lösungen gibt:

Der Bauantrag für die Konditionierungs-Halle muss abgelehnt werden. Juristisch dreht es sich darum: Der Antrag geht davon aus, dass eine Verbringung der konditionierten Gebinde in den Schacht Konrad erfolgen soll. Eine ausdrückliche Genehmigung zur mittel- oder langfristigen Lagerung der radioaktiven Abfälle bei Eckert & Ziegler wurde nicht beantragt. Da die Inbetriebnahme von Schacht Konrad aber nicht absehbar ist, fehlt eine essenzielle Voraussetzungen -> der Antrag geht von unrichtigen Voraussetzungen aus und ist soweit nicht genehmigungsfähig.

Diese Argumente wurden an die Verwaltung und auch an die Politik weitergegeben. Denn die Politiker*innen sollen bereits am 21. Februar in der Braunschweiger Ratssitzung Entscheidungen zum Thema treffen. Dort wird auch entschieden, ob die Politik sich über die Nichtzulassung der Revision beschwert. Die BISS fordert nun, dass der Rat als gewähltes Gremium seine Befugnis nutzt und die mit der heißen Nadel gestrickten Vorschläge der Verwaltung ablehnt.

Parallel müssen auch auf Landesebene überfällige Entscheidungen getroffen werden:

  • Weil das Gericht im o.g. Prozess auch das Fehlen eines spezifischen Stresstestes bemängelt hat, muss dieser seitens der Stadt Braunschweig nun dringend eingefordert werden. (Hintergrund ist, dass Eckert & Ziegler als einziger Standort beim bundesweiten Stresstest der Entsorgungskommision des Bundes (ESK) aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung durchgefallen ist und daraufhin ein spezifischer Test nötig wird)
  • Das Landesumweltministerium muss die Genehmigung von Eckert & Ziegler zur Konditionierung überprüfen und klarstellen, wie hoch - oder besser niedrig - die Strahlengenehmigungen zukünftig liegen werden.

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