09-06-2021/ Gemeinsame Pressemitteilung von .ausgestrahlt und Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V. (BBMN)
VGH Mannheim: Atomkraftgegner beantragen einstweilige Anordnung zur Stilllegung des AKW Neckarwestheim-2
Zwei aktuelle staatliche Gutachten bestätigen: Gefahr systematischer Rohrbrüche durch Korrosion im AKW Neckarwestheim-2 nicht ausgeschlossen / Atomkraftgegner stellen Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim, den Betrieb des Reaktors bis auf Weiteres zu untersagen.
Zum am Dienstagabend (8.6.) beim VGH Mannheim gestellten Antrag auf einstweilige Anordnung, den weiteren Betrieb des AKW Neckarwestheim-2 zu untersagen, erklären Armin Simon von .ausgestrahlt und Franz Wagner vom BBMN:
„Jahrelang hat das baden-württembergische Umweltministerium die von den korrosiven Bedingungen im AKW Neckarwestheim-2 ausgehende Gefahr durch mögliche Rohrbrüche bestritten. Als im März sogar der ehemals höchste Atomaufseher im Bundesumweltministerium, Dipl.-Ing. Dieter Majer, vor einem drohenden Atomunfall warnte, schaltete das Ministerium nicht etwa den Reaktor ab, sondern gab eigens zwei Gegengutachten in Auftrag, die Majer widerlegen sollten.
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Weitere Informationen:
• Eilantrag
• Hintergrundpapier mit gegenübergestellten Kernaussagen von Umweltministerium und Gutachtern beider Seiten in zeitlicher Abfolge.