(16.11.20/ US) Die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren alleiniger Gesellschafter der Bund ist, will in Würgassen ein riesiges zentrales Zwischenlager, das Bereitstellungslager KONRAD bauen. Doch jetzt kommt es zum ersten eklatanten Rechtsstreit. Laut Raumordnungsplan darf das Areal des ehemaligen Kraftwerks nicht als Lager- und Umschlagfläche für Abfall genutzt werden, unabhängig davon, ob der Abfall radioaktiv ist oder nicht. Dagegen hätte die BGZ Widerspruch einlegen müssen, und zwar innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, ab dem sie den Zwischenlagerbau in Würgassen in Betracht gezogen hat.
Die BGZ beruft sich jetzt darauf, dass die Frist nicht ab der Planung des Projektes, sondern ab dem Zeitpunkt begonnen hätte, ab dem sie den Vertrag mit der PreussenElektra über den Kauf des Geländes geschlossen hätte. Falsch! Sagt die Bezirksregierung Detmold und weist einen Einspruch der BGZ vollumfänglich zurück. Die BGZ kann jetzt diesen Bescheid gerichtlich überprüfen lassen. Ein wichtiger Grund der BGZ für die Standortentscheidung Würgassen fällt allerdings weg: dass sich das Projekt wegen der raschen Verfügbarkeit der Fläche schnell realisieren lasse.