(Mi, 13.05.2020/SW) Erneut*
macht sich die Bundesregierung dieser Tage verdächtig, die auferlegten Einschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz auszunutzen, um ungeliebte Projekte ohne aufkeimende Proteste durchwinken zu können. Jetzt will sie mit einem neuen Gesetz Behörden gesetzlich in die Lage versetzen, im Rahmen von Planfeststellungsverfahren die darin notwendigen Erörterungstermine in völlig wirkungslose Online-Konsultationen umzuwandeln oder - je nach Gesetz - ganz entfallen zu lassen. Die als Ersatz und „formwahrende Alternativen“ dargestellten Telefon- bzw. Videokonferenzen verdienen diesen Namen nicht, da sie keinerlei Mitspracherechte beinhalten. Die erste Lesung im Bundestag hat bereits am vergangenen Donnerstag (7.5.2020) stattgefunden, die zweite soll am Ende dieser Woche erfolgen, das Gesetz anschließend bis einschließlich 31.03.2021 gelten. www.bundestag.de/presse/hib/694376-694376
Die AG Schacht KONRAD e.V. hat eine Erklärung gegen diese Gesetzesvorhaben mitunterschrieben und fordert auch andere Umweltverbände, Bürgerinitiativen und Aktionsgruppen auf, dies dringend zu tun!
* Nach den Urantransporten im April, die im Schatten der Demonstrationsverbote durchgezogen wurden und den vielen mühsamen Versuchen der letzten Wochen trotz Mindestabstandsregelungen und Vermummungspflicht im öffentlichen Raum zu protestieren und zu agieren, hat die Bundesregierung bisher auch nicht auf die Forderung des Nationalen Begleitgremiums und einiger anderer, die Endlagersuche in ein Moratorium zu setzen, reagiert. Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch die aktuellen Kontaktverbote ausgesetzt oder ist nur für Privilegierte möglich.