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Reiche Bescherung für Atomkonzerne

(Fr.; 16.12.16/UT) Gleich ein doppeltes Weihnachtsgeschenk im Namen der SteuerzahlerInnen beschert der Bundestag den Atomkraftwerksbetreibern. Nicht nur, dass die Konzerne gegen einen Festpreis aus der Haftung für die Atommülllagerung entlassen und somit das Verursacherprinzip für diese Branche abgeschafft wird, auch die Produktion von Atomstrom soll künftig wieder lukrativer werden. Die seit 2011 bestehende Uran- Brennelementesteuer, die zum Jahresende ausläuft, soll nicht verlängert werden. Dies bedeutet bis zur Abschaltung der letzten AKWs im Jahr 2022 ein Steuergeschenkt von ca. sechs Milliarden Euro an die Kraftwerksbetreiber.

Die Regierung hat am gestrigen Donnerstag ein Gesetzespaket zur „Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung“ in den Bundestag eingebracht, indem es unter anderem um die Neuregelung der Finanzierung der Atomfolgekosten geht. Neben den Regierungsparteien haben auch die Grünen dieser Neuregelung zugestimmt. Zwar sind die Atomkonzerne hiernach verpflichtet 22 Milliarden Euro in einen öffentlich-rechtlichen Fonds einzuzahlen, doch damit kaufen sie sich frei, denn für die Lagerung und Zwischenlagerung der strahlenden Hinterlassenschaften ist künftig der Staat zuständig. Und diese Summe, das ist bereits abzusehen, wird bei weitem nicht ausreichen, obwohl zu den zunächst nur 17 Milliarden nun noch ein Risikozuschlag von sechs Milliarden dazukommt.

„Die Vorstände der Energiekonzerne können sich über ein gigantisches Weihnachtsgeschenk freuen“, kommentierte Franziska Buch, Energiereferentin am Umweltinstitut München diese Vorhaben in einer Presseerklärung. „Für den vergleichsweise lächerlich geringen Risikoaufschlag in Höhe von sechs Milliarden Euro dürfen sich die AKW-Betreiber von den immensen Kostenrisiken bei der Lagerung des Atommülls freikaufen. Dieser Deal wird die SteuerzahlerInnen noch viele Milliarden Euro kosten.“ Zumal dieser „Aufschlag“ etwa dem entspricht, was die AKW-Betreiber durch die erlassene Brennelementesteuer einsparen würden.

Während Zwischen-und Endlagerung nun dem Staat unterliegen und von der Allgemeinheit finanziert werden, bleiben Stilllegung und Abriss weiterhin in der Hand der Betreiber. Allerdings hierfür ist kein Fonds vorgesehen, sodass bei Insolvenz eines Unternehmens letztendlich die Allgemeinheit auch hierfür aufkommen müsste.

Pressemitteilung ausgestrahlt.de und Umweltinstitut München e.V.: Bundestag schnürt Weihnachtspaket für die Atomkonzerne

Pressemitteilung BUND: Bundestag sollte Atom-Gesetzespaket vertagen. AKW-Betreiber müssen zunächst alle Klagen gegen Atomausstieg zurücknehmen