(14.04.15/US) Das Nationale Entsorgungsprogramm beruft sich auf die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses Schacht KONRAD. Es ignoriert völlig, dass grundlegende Eckpfeiler des Projektes KONRAD, wie Lagerung in einem Gewinnungsbergwerk, Lagerung in einem Rohstoffvorkommen, sowie eine nicht-rückholbare bzw. nicht-bergbare Lagerung, nicht dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Diese grundsätzlichen Mängel sind nicht heilbar.
Auch die grundlegenden Sicherheitsberechnungen für Schacht KONRAD entsprechen in keiner Weise mehr dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik. Sie stammen aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts, aus Zeiten, in denen der Commodore 64 die neueste Errungenschaft in technikbegeisterten Haushalten war.
Während der Planfeststellungsbeschluss auf der einen Seite in Stein gemeißelt sein soll, ändert sich auf der anderen Seite bei der Behandlung der Abfälle jedoch eine Menge. Die Methoden der Konditionierung, also der Zerkleinerung und Verpackung der Abfälle, haben sich geändert. Ziel ist, durch Kompaktierung der radioaktive Abfälle die genehmigten Werte für die Gebinde und Einlagerungskammern soweit wie möglich auszuschöpfen. Denn bei der Einlagerung muss nach Volumen bezahlt werden, nicht nach enthaltener Radioaktivität. Dies widerspricht den Annahmen bei den Sicherheitsbetrachtungen vor 25 Jahren, bei denen konservativ davon ausgegangen wurde, dass in den Gebinden weitaus weniger Radioaktivität vorhanden wäre, als genehmigt.
Durch die Kompaktierung der Abfälle steigt zudem die untertägige Gasentwicklung, die den Austritt von Radioaktivität über alte Bohrungen oder nicht betrachtete Wegsamkeiten befördert. Auch diese Entwicklung ist bisher ungenügend betrachtet worden.
Im Vergleich zu neuen Projekten werden bei Schacht KONRAD große Abschläge bei der Sicherheit der Bevölkerung gemacht. Dies ist aus Gründen der Gerechtigkeit jedoch nicht hinnehmbar. Deshalb muss das Projekt KONRAD gestoppt werden.
Die Bundesregierung und das Bundesamt für Strahlenschutz sind sich dieses Sicherheitsabschlages sehr wohl bewusst, wie bei einer Veranstaltung am 26. März 2015 in Salzgitter-Fredenberg von Herrn Flasbarth (Staatssekretär im Bundesumweltministerium) und Herrn König (Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz) zugegeben wurde. Trotzdem will sie laut Nationalem Entsorgungsprogramm Schacht KONRAD auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses in Betrieb nehmen und danach möglichst viele weitere Partien Atommüll dort unterbringen. Sie ignoriert, dass der Langzeitsicherheitsnachweis für Schacht KONRAD fest an das vorgesehene Einlagerungsinventar gebunden und dieses nicht beliebig erweiterbar ist. Beruft man sich auf die Legitimierung des Projektes durch den Planfeststellungsbeschluss muss man vor der Inbetriebnahme einen neuen Langzeitsicherheitsnachweis auf Basis des gesamten geplanten Inventars erstellen.
Es gibt weitere wichtige Einwände gegen die Pläne der Bundesregierung zu Schacht KONRAD im Nationalen Entsorgungsprogramm. Deshalb starten wir eine Einwendungskampagne unter dem Slogan „KONRAD stoppen statt erweitern“. Vom 18. April bis zum 26. Mai kann man sich und andere informieren, Einwendungen sammeln oder selbst eine Einwendung verfassen.