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AKW Esenshamm: Einwendungen gegen E.ONs Abrisspläne

(03-12-2015/US) Die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD hat umfassend Einwendung gegen die Antragsunterlagen von E.ON für den Abriss des AKW Esenshamm beim Niedersächsischen Umweltministerum eingereicht. Einwendungsgründe sind u.a. die fehlende Alternativenabwägung, die Pläne E.ONs mit dem Abriss zu beginnen, wenn noch Brennelemente im Lagerbecken des AKW sind, die hohen radioaktiven Ableitungswerte und unzureichende Störfallbetrachtungen sowie das geplante Abfallmanagement. Auch E.ONs Zwischenlagerpläne sind kritikwürdig.

Einwendungen gegen den Stilllegungs- und Abrissantrag
Einwendungen gegen den Antrag für das Lager für radioaktive Abfälle Unterweser (LUnA)

Im Prinzip ist es richtig, die Abrissabfälle erst einmal vor Ort zu lagern. Das fordert auch das Positionspapier der Atommüllkonferenz "Abschaltung - Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken", das auch die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD unterstützt. Aber E.ON will sich vorbehalten, bis zu 20 Prozent Abfälle aus anderen E.ON-Atomanlagen nach Esenshamm zu bringen. Außerdem reichen die Sicherheitsvorkehrungen für die Lagerung der radioaktiven Abfälle nicht aus.

Das niedersächsische Umweltministerium hatte in einem gleichzeitigen aber getrennten Verfahren auch die Unterlagen von E.ON für den Bau eines Lagers für radioaktive Abfälle Unterweser (LUnA) öffentlich ausgelegt. Das ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem Agieren des baden-württembergischen Amtskollegen von Minister Wenzel, der eine solche Öffentlichkeitsbeteiligung bei den ebenfalls geplanten Lagern an den AKW Neckarwestheim und Philippsburg nicht für nötig erachtet.