(Mi. 19.10.16/PM) Bundesamt für Strahlenschutz lehnt Forderung nach Asse-Moratorium ab - Im Dezember will das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die 2. südliche Richtstrecke vor den Einlagerungskammern vier und acht auf der 750m-Sohle verfüllen. Bis jetzt wird die Lauge, die sich vor den Kammern sammelt, abgepumpt. Nach der Verfüllung, so die begründete Befürchtung, staut sich diese Lauge in den Einlagerungskammern auf. Das vom BfS verfolgte sogenannte Topfkonzept, dass eigentlich den Atommüll vor zutretender Lauge schützen soll, droht so in sein Gegenteil verkehrt zu werden: Die sich aufstauende Lauge wird zur Korrosion der Atommüllfässer und zur Mobilisierung der enthaltenen Radionuklide führen; „die Rückholung könne so massiv erschwert, wenn nicht ganz verhindert werden“, so Claus Schröder von der Fachgruppe ASSE der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD.
In einer kurzen schriftlichen Antwort hat Fachbereichsleiter Jörg Tietze vom BfS die Forderung der ASSE II-Begleitgruppe (a2b) nach einem Moratorium für die Verfüllungsmaßnahmen abgelehnt. Die von der a2b aufgeführten Aspekte seien mehrere Jahre diskutiert und die Positionen intensiv ausgetauscht worden. „Die Hauptkritikpunkte der a2b an den geplanten Verfüllmaßnahmen konnten vom BfS aber bis heute nicht entkräftet werden.“ so Claus Schröder.Das Grundproblem ist, dass die Planung und Durchführung der Notfallmaßnahmen schon sehr weit fortgeschritten sind, während auf der anderen Seite ein Masterplan für die Rückholung - auch fast sieben Jahre nach dem Ende des Optionenvergleichs – immer noch nicht vorliegt. So kann eine konkrete Abwägung, auf welche Weise und in welchem Ausmaß bestimmte Maßnahmen die Rückholung beeinflussen, gar nicht vorgenommen werden.