(Fr., 15.05.20/SW) Eigentlich war der CASTOR-Transport aus der britischen Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield ins hessische Biblis für die erste Aprilwoche geplant. Rund 6000 Polizeikräfte sollten wegen der zu erwartenden Proteste eingesetzt werden, aber Corona machte dem Großeinsatz einen Strich durch die Rechnung. Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, setzte Innenminister Seehofer den Transport Mitte März vorerst aus.
Ein neuer Termin ist derzeit noch nicht abzusehen, etwas mehr Zeit also, auf die prekären Bedingungen im vorgesehenen Dauerlager am Atomkraftwerk Biblis aufmerksam zu machen. So hatte der Atommüllexperte Wolfgang Neumann in einem offenen Brief die vom BaSE erteilte Aufbewahrungsgenehmigung kritisiert. Zentraler Kritikpunkt ist die in seinen Augen mangelhafte Vorsorge für den Fall, dass der innere Deckel eines CASTOR-Behälters versagt.
Der BUND Hessen hat Neumanns Offenen Brief als Grundlage genommen, um gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Aufbewahrungsgenehmigung Widerspruch einzulegen und hat in einem Papier 26 Punkte aufgeführt, die gegen eine „Zwischenlagerung“ in Biblis sprechen. Pressemitteilung BUND Hessen
Der Forderung nach Rücknahme der sofortigen Vollziehbarkeit musste das BaSE jetzt nachkommen, weil die Dringlichkeit wegen des ausgesetzten Transporttermins nicht mehr gegeben ist. Mit Datum vom 14.05. wurde sie ausgesetzt. Der BUND Hessen plant weitere juristische Schritte und bittet zur finanziellen Absicherung um Spenden unter:
Spendenkonto des BUND Landesverband Hessen e.V.
GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE69 4306 0967 8013 6150 00
Stichwort: CASTOR BIBLIS