(Fr.,02.12.2016/UT) Für den gestrigen Donnerstag war der dritte und voraussichtlich letzte Gerichtstermin in der „Zaunbauklage“ der Nuklearfirma Eckert & Ziegler gegen fünf Demonstranten anberaumt worden. Zwei Zeugen, der zahlreichen von der Firma benannten Personen waren noch anzuhören. Neue Erkenntnisse gegen die Beklagten brachten deren Aussagen freilich nicht.
Eckert & Ziegler lässt sich diesen Rechtsstreit etwas kosten. Steht doch der Streitwert von ca. 1500 Euro in keinem Verhältnis zum dem, was dieser Zivilprozess die Firma letztendlich kosten wird. Es scheint offensichtlich, dass es sich hier um einen Einschüchterungsversuch handelt, um künftige Demonstranten abzuschrecken, die sich gegen die Innovationpläne der Firma aufzulehnen wagen, weil sie das Hantieren mit hochbrisanten radioaktiven Stoffen in unmittelbarer Nähe von Schulen und KiTas bereits schon jetzt, auch ohne Kapazitätserweiterung, für unverantwortlich halten.
Auf die Anhörung zweier Zeugen vonseiten der Beklagten hat das Gericht verzichtet. Der Entscheidungstermin wurde vom vorsitzenden Richter auf den 12. Januar 2017 festgelegt.
S.a. hier die PM der BISS: Zaunklage: Noch immer nicht alle Zeugen gehört, aber Entscheidung
Eine weitere Klage haben Eckert & Ziegler und die am gleichen Ort befindlichen Firmen GE Healthcare und Buchler gegen die Stadt Braunschweig laufen. In diesem Fall klagen sie gegen den von der Stadt neu aufgestellten Bebauungsplan, der eine Produktions- und Kapazitätserweiterung zur Verarbeitung radioaktiver Stoffe ausschließen soll.
Hier findet der erste öffentliche Gerichtstermin am 15. Dezember am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg statt.