(Fr.,17.11.17) Kreistag spricht sich für Änderungsvorschlag der AG aus - Bei nur einer Gegenstimme hat der Kreistag Wolfenbüttel auf seiner Sitzung am 13.11.17 mit breiter Mehrheit das Modell der Hauptverwaltungsbeamten (HVBs) für eine neue Struktur der ASSE II-Begleitgruppe (a2b) mit dem Änderungsvorschlag von Claus Schröder (für die AG) beschlossen. Es folgen noch bis zum 20.12.17 die Ratssitzungen der Samtgemeinden Sickte und Elm-Asse, sowie der Stadt Wolfenbüttel, auf denen ebenfalls über die neue Struktur beraten wird. Wenn es auch dort entsprechende Mehrheiten gibt - was zu erwarten ist -, kann es im Februar/März nächsten Jahres mit der Gründungsversammlung einer „Zivilgesellschaftlichen Kammer“ zu einem Neuanfang der Begleitgruppenarbeit kommen.
Warum ist ein Neuanfang nötig?
Die in den ersten Jahren durchaus erfolgreiche Arbeit der a2b war in den letzten knapp drei Jahren geprägt von einer nicht sachorientierten Auseinandersetzung zwischen dem ASSE II-Koordinationskreis (A2K) und den HVBs. Auch zwei Mediationen konnten die Probleme in der Art der Zusammenarbeit nicht lösen, die immer wieder aufflammten, sobald es um strittige Themen ging. Die AG hatte - aus ähnlichen Gründen - vor zwei Jahren den A2K verlassen und einen Antrag auf einen eigenen Sitz in der a2b gestellt, der bis heute nicht abschließend behandelt wurde. Die AG hat beide Seiten kritisiert und zu einer gemeinsamen Arbeit aufgerufen, bei der auf die Empfindlichkeiten der jeweils anderen Seite Rücksicht genommen wird; leider ohne Erfolg. Aus sich heraus war die a2b nicht in der Lage, die Krise zu lösen.
Warum wurde der Kreistag eingeschaltet?
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen für derartige Problemfälle der a2b. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang ein Blick auf den Ursprung dieses Begleitprozesses: 2008 wurde die a2b aufgrund entsprechender Forderungen der Samtgemeindebürgermeisterinnen der umliegenden Kommunen durch die beteiligten Behörden installiert. Für die AG ist es nachvollziehbar, wenn das demokratisch gewählte Gremium der Region über einen Ausweg aus der Sackgasse berät; besser, als wenn das Land oder der Bund ein neues Modell vorsetzen würden.
Was ändert sich mit dem neuen Modell?
Statt einer Begleitgruppe mit 17 Mitgliedern soll es zwei Kammern geben: „KommunalvertreterInnen“ (HVBs und Fraktionen im Kreistag) und „Zivilgesellschaftliche VertreterInnen“ (ZGV). Die VertrerInnen der ZGV sollen auf einer Gründungsversammlung gewählt werden. Das Gremium soll deutlich breiter aufgestellt sein als bisher; z.B. mit Landvolk, Gewerkschaften, Landeskirche und VertreterInnen der jungen Generation. Es wird keine Mehrheitsentscheidungen mehr geben. Das folgt der - aus AG-Sicht - richtigen Erkenntnis, dass die a2b nichts zu entscheiden hat (Entscheidungen trifft allein der Betreiber). Trotzdem sollte natürlich um gemeinsame Forderungen an den Betreiber gerungen werden. Bei Mehrheitsentscheidungen würde man der unterlegenen Gruppierung zumuten, nach außen Forderungen zu vertreten, die sie selbst inhaltlich nicht richtig findet. Die AG verweist in diesem Zusammenhang immer auf das gelungene Beispiel des Salzgitter-Bündnisses gegen Schacht KONRAD.
Was hat die AG vorgeschlagen?
Die AG akzeptiert die Aufspaltung auf zwei Kammern, da so die zerstrittenen Blöcke erstmal getrennt werden und eine sachgerechte Arbeit wieder möglich wird. Der Vorschlag der AG, dem der Kreistag zugestimmt hat, ist, dass sich die beiden Kammern vier Mal pro Jahr zu gemeinsamen Sitzungen treffen. Auf diesen Sitzungen stellen die Wissenschaftler, die die a2b beraten, ihre Stellungnahmen vor. Die Positionsfindung erfolgt dann in den getrennten Sitzungen der beiden Kammern.
Wann geht es wie weiter?
Ab sofort sind alle Gruppen und Organisationen aufgerufen, für die Mitarbeit in der Kammer der Zivilgesellschaft zu werben. Anfang des Jahres wird es vermutlich eine Infoveranstaltung des Landkreises über die neue Struktur des Begleitprozesses geben. Im Februar/März nächsten Jahres wird dann die Gründungsversammlung der Zivilgesellschaftlichen Kammer stattfinden. Moderiert wird diese Versammlung -wie auch die anderen Sitzungen - von dem Umweltbeauftragten der Landeskirche Hannover, Pastor Rolf Adler. Bis dahin soll dann auch die Forderung der AG nach korrekter Auflösung der bisherigen a2b gemäß §10 der jetzigen Geschäftsordnung erfüllt sein. Die neue Struktur ist sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Geplant ist schon jetzt eine Evaluation nach zwei oder drei Jahren mit der Möglichkeit einer erneuten Anpassung.