(Fr., 01.04.16/UT) Gestern, zum Auftakt des Zivilprozesses zwischen der Atomfirma Eckert & Ziegler (E&Z) und fünf BürgerInnen am Amtsgericht Braunschweig, war das öffentliche Interesse so groß, dass der leitende Amtsrichter Peter Hauk sich veranlasst sah, die Verhandlung in einem größeren Saal fortzuführen. Gegenstand des Prozesses war eine Schadensersatzforderung von E&Z. Der Schaden sei entstanden, weil Demonstranten den Weiterbau eines Zaunes behindert haben sollen. Das Strafverfahren in dieser Sache wurde bereits eingestellt. Dies zeige bereits, so der Rechtsanwalt der angeklagten BürgerInnen, Dr. Jörn Wolter, dass die Klage von E&Z haltlos sei.
Den Vorschlag des Richters, sich „in Güte zu einigen“, lehnten die Beklagten ab. Zum einen, weil nach ihrem Verständnis keine Behinderung vorgelegen habe, zum anderen, weil die umfangreiche Klage in keinem Verhältnis zu der eher geringen Schadensersatz-Summe stehe. Dies lasse auf einen Einschüchterungsversuch schließen. Dazu erläuterte Rechtsanwalt Wolter der Presse, wenn BürgerInnen nicht mehr demonstrieren können, ohne Angst zu haben bei jeder Kleinigkeit sofort beklagt zu werden, dann sei ihr Grundrecht auf Demokratie gefährdet.
Der erste Sitzungstag war schnell zu Ende. Im Mai wird Richter Hauk die Zeugen für das weitere Verfahren benennen. Der eigentliche Prozess ist dann vor dem Beginn der Sommerferien geplant.