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Konrad

Inbetriebnahme verschoben - Vergnügungspark rückt näher!

(24.07.2023/ LW) Am 13. Juni 2023 kündigte die BGE an, die Inbetriebnahme von Schacht KONRAD auf die 2030er Jahre zu verschieben. Die BGE wähnt sich auf der „Zielgeraden“. Tatsächlich ist die erneute Verschiebung aber eine absolute Bankrotterklärung für Schacht KONRAD und die BGE.

Grundlegende Bedingungen einer modernen Standortsuche werden vom Projekt KONRAD nicht erfüllt: Prüfung von Alternativen, keine Nachnutzung eines alten Bergwerks, keine Lagerung in Rohstoffvorkommen, usw. Die Anlage entspräche weder dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik noch den Anforderungen, die an den Nachweis der Langzeitsicherheit sowie Rückholbarkeit der eingelagerten strahlenden Abfälle zu stellen ist.

Die Verantwortlichen in Bund und Ländern müssen die Realitäten akzeptieren, einsehen, dass KONRAD nie Endlager sein wird und endlich die einzig richtige Konsequenz daraus ziehen: Das Projekt KONRAD beenden und eine komplett neue Standortsuche für den schwach- und mittelradioaktiven Müll jetzt einleiten.

Unsere vorrangige Aufgabe in diesem Jahr: das Niedersächsische Umweltministerium dazu zu bewegen, dem Antrag von BUND und NABU auf Rücknahme der Genehmigung und Widerruf der Planfeststellung statt zu geben. Der zuständige niedersächsische Umweltminister Meyer hat eine Entscheidung über den Antrag für Ende 2023 angekündigt. Dann heißt es „Sekt oder Selters“ … und genau unter diesem Motto wollen wir eine Kampagne starten, um am Ende des Jahres den Sekt für uns kalt zu stellen.


„Mit der Inbetriebnahme der Baustelle für die Tagesanlagen auf Konrad 2 ist das Endlager nunmehr auf der Zielgeraden der Errichtung.“, so die BGE in ihrer Pressemitteilung zur X-ten Verschiebung des Inbetriebnahme Zeitpunkts für Schacht KONRAD.

Laut Duden ist eine Ziel|ge|ra|de: die gerade Strecke einer Lauf-, Rennbahn kurz vor dem Ziel.

Mal abgesehen davon, dass die Strecke auch im nächsten Jahrzehnt nicht gerade sein wird (dafür werden wir schon sorgen), bleibt die Frage nach der Länge. Legt man eine normale Wandergeschwindigkeit von 5 km pro Stunde zu Grunde, ergibt sich für den Zeitraum von heute bis 2030 (also dem ungefähr benannten „neuen“ Inbetriebnahme-Termin) eine Zielgeradenstrecke von 306600 km, also nicht ganz von hier bis zum Mond, bestimmt aber weit genug bis Wolkenkuckucksheim ...