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Neue Studienergebnisse bestätigen die Gefahren der Niedrigstrahlung

Foto UmweltFAIRändern

UmweltFAIRändern, März 2024 / Keine Verharmlosung der Gesundheitsschäden durch Radioaktivität

In einer aktuellen Stellungnahme reagiert die “BUND Atom- und Strahlenkommission” (BASK) auf internationale Bemühungen, Relativierungen bei der Bewertung der gesundheitlicher Folgen durch radioaktive Strahlung zu erreichen. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich die sogenannte “Linear-No-Threshold-Hypothese (LNT-Hypothese) durchgesetzt, die einen linearen Zusammenhang zwischen Strahlendosis und der Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung darlegt. “Damit ist gemeint, dass bei Bestrahlung einer großen Personengruppe mit niedriger Dosis die Anzahl verursachter Schäden proportional zur Gesamtdosis ist (Summe aller Einzeldosen). Es bedeutet, dass jeweils bei halber Dosis noch der halbe Effekt zu erwarten ist – aber auch, dass es keine unschädliche Dosis bzw. Dosisschwelle (Threshold) geben kann”, heißt es im Papier der vom Bundesvorstand des BUND berufenen Expert:innen-Gruppe. “Gegen die LNT-Hypothese wehren sich die Befürworter*innen der Atomenergie seit Langem.” In dem Papier verweisen die Autor:innen darauf, dass es für Relativierungen an der LNT-Hypothese keine Gründe gibt und auch auf entsprechende neue Studien, um das zu belegen. Die Stellungnahme ist hier auf der Homepage des BUND online (PDF)

Siehe außerdem zum Hintergrund: