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Niedersachsen

Öffentlichkeitsbeteiligung Stilllegung AKW Esenshamm

(04-11-15/US) Bis zum 30. November 2015 läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung im Stilllegungsverfahren AKW Esenshamm/Unterweser. Bis dahin ist Gelegenheit, Einwendungen gegen die ausgelegten Pläne einzulegen. Mit der Stilllegung eines Atomkraftwerks sind weder die Gefahren noch die Probleme vorbei. Stilllegung, Abriss und Verwahrung des Atommülls kosten viel Geld. Da tritt leicht der Strahlenschutz dahinter zurück. Deshalb ruft der Arbeitskreis Wesermarsch auf, eine Sammeleinwendung gegen die konkreten Pläne von E.ON für Stilllegung und Abbau des AKW Esenshamm/Unterweser, sowie zum Bau eines Zwischenlagers am Standort zu unterzeichnen. Zur Sammeleinwendung

Zu kritisieren ist u.a., dass mit dem Abbau begonnen werden soll bevor alle Brennelmente aus der Anlage entfernt sind, dass eine umfassende Freigabe radioaktiver Stoffe in den normalen Wirtschaftskreislauf oder eine Deponierung auf Hausmülldeponien geplant ist und dass auch das neue Zwischenlager nicht ausrechend gegen Flugzeuabstürze und Hochwasser geschützt sein wird. Zudem plant E.ON die Einlagerung der abgebrannte Brennelemente in das Standortzwischenlager Esenshamm/Unterweser. Doch diese Genehmigung ist beklagt, was besonders brisant ist, da das SZL Esenshamm/Unterweser baugleich mit dem SZL Brunsbüttel ist, dessen Betriebsgenehmigung gerichtlich entzogen wurde.

Die Atommüllkonferenz hat im Sommer dieses Jahres ein Positionspapier mit Forderungen zu Stilllegung und Abriss der Atomreaktoren vorgelegt, das hier abrufbar ist.