(Do., 13.08.15/US) Fast 1000 Menschen im März in einer überfüllten Aula in Salzgitter-Fredenberg, 70.000 Einwendungen gegen das Nationale Entsorgungsprogramm, ein breites Bündnis das darauf bestanden hatte, diese Einwendungen persönlich an Staatssekretär Flasbarth in Berlin zu übergeben - die Signale sind angekommen. Aus dem jetzt verabschiedeten Nationalen Entsorgungsprogramm wurde die Erweiterung des Endlagers Konrad für die Abfälle aus der ASSE II und für das abgereicherte Uran aus Gronau gestrichen. Sie sollen nach dem Willen der Bundesumweltministerin zusammen mit dem hochradioaktiven Müll gelagert werden. Gleichzeitig verkündete sie jedoch: "Schacht KONRAD scheidet nicht mit endgültiger Gewissheit aus." Was ist wirklich Sache?
Die erste Entscheidung fällt spätestens in einem Jahr wenn die "Kommission Lagerug hochradioaktiver Abfälle" ihren Abschlussbericht vorlegt. Sie soll sich u.a. mit der Frage der gemeinsamen Lagerung aller Arten radioaktiver Abfälle an einem Standort befassen. Dies bedeutet eine drastische Ausweitung des Einlagervolumens. Zum Vergleich: Es fallen ca. 30.000 m³ hochradioaktive Abfälle an, in Gronau und der ASSE II etwa 300.000 m³. Doch es ist keineswegs nur eine Frage des Volumens. Schwach- und mittleradioaktive Abfälle führen aufgrund der Gasbildung und der Chemotoxizität zu ganz anderen Anforderungen an eine Lagerung. So weisen die Experten der Kommission eindrücklich darauf hin, dass es sich um einen ganz anderen Auftrag und keineswegs um eine Lappalie handelt. Sollte die Kommission sich gegen eine gemeinsame Lagerung aller Arten radioaktiver Abfälle aussprechen, bleibt als einzige Option Schacht KONRAD übrig. Denn die Errichtung eines weiteren Lagers lehnt die Bundesumweltminsterin kategorisch ab.
Sollte die Kommission eine gemeinsame Lagerung für möglich halten, fällt die zweite Entscheidung laut Nationalem Entsorgungsprogramm dann, "wenn ausreichend Informationen zur Menge, zur Beschaffenheit und zum Zeitpunkt des Anfalls der aus der Schachtanlage Asse II zurückzuholenden radioaktiven Abfälle vorliegen." Erst dann soll "eine abschließende Entscheidung über den Endlagerstandort für diese Abfälle - unter Einbeziehung aller technischen, ökonomischen und politischen Aspekte - getroffen werden." In jedem Fall würde ein Planfeststellungsverfahren für eine Erweiterung von KONRAD auf die Zeit nach der Inbetriebnahme fallen. Dann, wenn die Zuständigkeiten dafür vom Land auf den Bund selbst übergegangen sind.
Prinzipiell will das Bundesumweltministerium am Projekt KONRAD und an einer zügigen Inbetriebnahme festhalten. So ist dann das Motto der Kampagne "KONRAD stoppen, statt erweitern!" bisher nur zur Hälfte in Berlin gehört worden. Fazit: Widerstand lohnt sich, braucht aber einen langen Atem.