(Di., 21.11.2017 / UT) Während in Berlin die Sondierungsgespräche für eine „bunte“ Koalition mit großem Getöse ins Scheitern geführt wurden, brachte Niedersachsen seine Koalitionsverhandlungen, still, fast unbemerkt unter Dach und Fach. Die Konstituierung einer Großen Koalition aus SPD und CDU lässt für Atomkraftgegner kaum auf ein Dreamteam hoffen, das auf sichere Lösungen in der Atommülllagerung pochen wird. Was also steht zu KONRAD im neuen niedersächsischen Koalitionsvertrag? Was zur ASSE? Wie wird es weitergehen im Weltatomerbe Braunschweiger Land?
Weltatomerbe: Und tatsächlich auf Seite 103 des Vertrages gibt es einen Passus zu „Kernenergie und Endlagerung atomarer Abfälle“. Zu ASSE II: „Die Koalitionspartner sagen zu, sich für schnellstmögliche Sicherung des Bergwerks und schnellstmögliche Rückholung einzusetzen.“ Die Absichtserklärung ist gut. Ob es dadurch zur Beschleunigung der Rückholung kommt, wird letztendlich von der realisierten Intensität ihres Einsatzes abhängen.
„Wir lehnen eine Erweiterung oder Planungen zu Mengenerhöhung von Schacht Konrad ab“, lautet der einzige Satz zu Schacht KONRAD. Von den Sicherheitsüberprüfungen nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik, wie sie im vorherigen, rotgrünen Koalitionsvertrag formuliert waren, ist keine Rede mehr. Dabei liegen bis dato keine Ergebnisse dieser Sicherheitsüberprüfung vor. Vielmehr scheinen die Bestrebungen dazu in Stillstand zu verharren, weil der Betreiber offenbar unwillig ist, konkrete Ergebnisse vorzulegen.
Positiv zu werten ist, dass die niedersächsischen Koalitionspartner nicht auf eine schnelle Inbetriebnahme für Schacht KONRAD beharren, obwohl die Umweltministerien anderer Bundesländer mit eben dieser Forderung Druck machen, um die Inbetriebnahme von KONRAD zu beschleunigen. Die Erweiterungsmaßnahmen für Schacht KONRAD, wie sie im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) ursprünglich vorgesehen waren, lehnt die neue Landesregierung ab. Hier hat die große Einwendungskampagne der AG Schacht KONRAD und ihrer Bündnispartner gegen das NaPro und gegen Erweiterung und Einlagerung in den Schacht wohl Eindruck hinterlassen. Die grundsätzliche Einlagerung (auch ohne Sicherheitsgewähr) wird in diesem Koalitionsvertrag jedoch nicht in Frage gestellt. Die Forderung, das Projekt KONRAD aufzugeben, wurde nicht aufgenommen.
Landesweit: Eine sofortige Stilllegung der niedersächsischen Atomkraftwerke sieht der Koalitionsvertrag nicht vor. Lediglich eine hohe Kontrolldichte wird in Aussicht gestellt. Gorleben soll nicht als Maßstab für das sog. Endlagersuchverfahren dienen (Prinzip „Weiße Landkarte“).
Nicht erwähnt wurde die Brennelementefabrik in Lingen, die vom sogenannten Atomausstieg ausgenommen wurde. Sie darf weiter, unbefristet, Brennelemente an marode Atomkraftwerke wie Tihange, Doel oder an andere Orte der Welt liefern.
Fazit: Das Kapitel Atomenergie und Lagerung atomarer Abfälle wird im niedersächsischen Koalitionsvertrag nur sehr sparsam behandelt. Jedoch enthält er auch keine gravierenden Festschreibungen. Wie mit diesem Themen umgegangen wird im nächsten niedersächsischen Landtag, wird auch damit zusammen hängen, wie offen die Ohren des neuen Umweltministers, Olaf Lies (SPD), der nun auch für Bau und Energie zuständig ist, für unsere Forderungen sind.
Antonia Uthe
Auszug aus dem niedersächsischen Koalitionsvertrag 2017 von SPD und CDU (S. 103) 10. Kernenergie und Endlagerung atomarer Abfälle Die kommerzielle Nutzung der Kernenergie läuft 2022 in Deutschland aus. Dieser Ausstieg ist unumkehrbar. Niedersachsen hat jahrzehntelang besondere Belastungen getragen, die aus ihrer Nutzung resultieren. SPD und CDU bekennen sich zu einem ergebnisoffenen, wissenschaftsbasierten und transparenten Endlagersuchverfahren. Grundlage hierfür ist das Prinzip der weißen Landkarte. Versuchen aus anderen Bundesländern, mit Verweis auf die am Standort Gorleben bereits vorgenommenen Investitionen eine Vorfestlegung auf den niedersächsischen Standort zu formulieren, erteilen wir eine klare Absage. Hierzu gehört auch der Verzicht auf jegliche Castortransporte nach Gorleben. |