(Fr.16.12.16/UT) Während der Deutsche Bundestag diesen Donnerstag den Atomkonzernen Weihnachtsgeschenke durch die Entlassung aus der Atommüllentsorgung und die Erlassung der Brennelementesteuer verteilte, verhandelte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in einem Normenkontrollverfahren über den Bebauungsplan Thune der Stadt Braunschweig. Die Atomfirma Eckert & Ziegler Umweltdienste und Nuclitec sah sich durch diesen Bebauungsplan beeinträchtigt und erhielt Recht. Dieser Bebauungsplan sei nicht „abwägungsgerecht“ urteilte das OVG.
Gerade aber um Interessenabwägung war es dem Bauamt in Braunschweig gegangen, als es sich zwar nicht den Innovationsplänen, sprich – dem Bau einer neuen Halle – entgegensetzte, wohl aber die Erhöhung der radioaktiven Strahlung nicht genehmigte. Ihr Ziel war es einerseits den Betrieben entgegenzukommen ohne jedoch das Wohngebiet mit seinen Institutionen wie Schulen und Kindergärten noch weiter zu gefährden. Insbesondere sollten die Anwohner vor Restrisiken der radioaktiven Strahlung besser geschützt werden.
Davon schien der Richter des OVG Sören Claus jedoch nichts wissen zu wollen, stattdessen fragte bei der städtischen Seite nach, ob sie nicht hätten untersuchen müssen, welche Folgen die Beschränkungen für die Unternehmen mit sich brächten? Die Folgen für die Anwohner schienen ihn indes weniger zu interessieren. Und es mutet wie ein déjà vu zu dem Verfahren um Schacht KONRAD vor zehn Jahren an, dass der Richter die Stadt fragte, ob sie mit dem Bebauungsplan vorhätte, die Unternehmen „wie eine Schlange in den Würgegriff zu nehmen“ und damit versuchen wolle die Unternehmen vom Standort zu verdrängen.
Vom KONRAD- Urteil des OVG ist der Satz „Es gibt kein Recht auf Nachweltschutz“, hängen geblieben. Muss er nun nach dem gestrigen Urteil um „Es gibt auch kein Recht auf Mitweltschutz“, erweitert werden? Wie vor zehn Jahren wurde auch dieses Mal keine Revision zugelassen.