(12.07.20/CS) Auf der Sitzung der ASSE-2-Begleitgruppe (A2B) am 10. Juli in der Lindenhalle in Wolfenbüttel hat Staatssekretär Jochen Flasbarth vom Bundesumweltministerium (BMU) ausdrücklich den Plan des Betreibers, der BGE, unterstützt, das Zwischenlager für den rückgeholten Atommüll direkt an der ASSE zu errichten. Damit erteilte er den seit Jahren erhobenen Forderungen aus der Region und insbesondere der A2B eine schroffe Absage, einen Standortvergleich auch mit „assefernen“ Standorten durchzuführen.
Auf der gleichen Sitzung wurde auch klar, dass diese Forderung eine rein politische ist. Für die Genehmigung eines Zwischenlagers sei ein Standortvergleich keine Voraussetzung, erklärte der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies.
Überraschend kam der Vorschlag der Wissenschaftler der Arbeitsgruppe Option Rückholung (AGO), die die A2B beraten, man könne doch die frei werdenden Kapazitäten in den bestehenden Zwischenlagern nutzen, wenn KONRAD 2027 in Betrieb ginge. Claus Schröder entgegnete in einem Redebeitrag, dass derartige Planungen „auf Sand bauen“ und die gesamte Rückholung gefährden würden. Schließlich sei der geplante Beginn der Einlagerung in der Vergangenheit mehrfach und jeweils um viele Jahre nach hinten verschoben worden. Und angesichts der Probleme und des ungebrochenen Widerstandes aus der Region sei überhaupt nicht klar, ob ein Endlager KONRAD jemals in Betrieb gehen würde.
In den Hintergrund trat die Kritik von der AGO an dem von der BGE vorgestellten Rückholungsplan: Neben grundsätzlichen Fragen, wie die nach den Auswahlkriterien für die Vorzugsvarianten und nach Unsicherheiten bei der Ausführung des Rückholungsbergwerks, wurde auch ein peinlicher Fehler benannt. Beim Standortvergleich der BGE wurde die „Trinkwasserfassung Groß Vahlberg“ bei der Betrachtung des Schutzgutes „Grundwasser“ vergessen. Die BGE hat zugesagt, die von der AGO aufgeworfenen Fragen bis zur nächsten öffentlichen Sitzung der A2B am 11.09.20 zu beantworten.