(03.05.2014/ BISS) Wir regen uns seit fast drei Jahren immer wieder über dieselben Ungerechtigkeiten auf, argumentieren und fordern unser Recht auf Vermeidung unnötiger Gefahren ein, das wir mit Füßen getreten sehen. Damit Ihr auch Bescheid wisst, hier mal ein paar Infos zur sogenannten "2000-Stunden-Regelung".
- Was ist die 2000-Stunden-Regelung eigentlich?
- Wir haben da mal nachgefragt.
- Ein von der BISS beauftragtes Gutachten zur Neutronenmessung belegt: "Die Dosisleistung am Betriebsgelände-Zaun von EZN bleibt nur wegen Anwendung der umstrittenen2000-Stunden Regel im Rahmen der Grenzwerte".