(Mo. 04.12.2001) Ein ca. 2000 bis 2500 Tonnen schwerer Salzbrocken ist am Freitag, dem 29. November im Endlager Morsleben (Sachsen-Anhalt) von der Decke gestürzt. Dass der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram König, daraufhin „vorgezogene Verfüllmaßnahmen” forderte, mag gut gemeint sein, ist aber problematisch, solange sein Haus nicht den längst überfälligen Sicherheitsnachweis für das atomrechtliche Schließungsverfahren vorlegen kann.
Ohne alle Bedenken hat die Bundesrepublik im Einigungsvertrag mit der DDR 1990 die Betriebsgenehmigung für das DDR-Endlager in Morsleben um 10 Jahre fortgeschrieben. Schon damals warnten KritikerInnen, das Endlager Morsleben sei eine marode Altlast und gehöre schleunigst stillgelegt. Zwar bezog sich die Betriebsgenehmigung ursprünglich ausschließlich auf genau spezifizierte Abfälle aus DDR-Anlagen, aber höchstrichterlich Rechtsprechung erlaubte der Bundesregierung, auch entsprechende Abfälle aus Westdeutschland einzulagern. Das machte die Anlage nicht nur für den Bund attraktiv, sondern auch für die Reaktorbetreiber, die auf großen Bergen Abfälle saßen, derer sie sich schleunigst entledigten.
Seit Mitte der 90er Jahre wiesen auch offizielle Gutachter auf die Gefahren aus den Salzschweben hin. Dennoch verlängerte der Bund 1998 die Betriebsgenehmigung noch einmal per Gesetz bis zum 30.06.2005. Nach einer Entscheidung des OVG Magdeburg am 26. September 1998 entschied sich die 2 Tage später gewählte neue Bundesregierung, das seit 1992 laufende Planfeststellungsverfahren auf die Stilllegung der Anlage zu beschränken. Mehrfach schon hat das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz die Vorlage eines Sicherheitsberichtes für die Stilllegung mit dem erforderlichen Langzeitsicherheitsnachweis verschoben. Innerhalb der beteiligten Behörden und Institute gibt es gravierende Differenzen, ob und wie die vielfältigen Probleme der Anlage in der Griff zu bekommen sind.
2001 ließ das Bundesamt mit Verweis auf Einsturzgefahr einen Teil des Grubengebäudes, das Ostfeld, verfüllen. Nach dem durch eine Sprengung am Freitag, dem 29. November 2001 ausgelösten Abbruch eines tonnenschweren Salzbrockens von der Decke im Zentralteil, fordert der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz jetzt, auch diesen Teil der Anlage zu verfüllen. So sehr sich jetzt die auch von der Arbeitsgemeinschaft seit über 10 Jahren geäußerten Zweifel am Endlager in Morsleben bestätigen, so problematisch ist es doch, daß das Bundesamt die kritische Situation jetzt nutzt um Tatsachen zu schaffen. Denn damit, so Peter Dickel vom Geschäftsführenden Vorstand der Arbeitsgemeinschaft, werden am atomrechtlichen Stilllegungsverfahren vorbei Tatsachen geschaffen, die später nur schwer oder gar nicht zu korrigieren sind. Die Grube einfach von innen nach außen zu verfüllen, ist zwar die billigste Lösung der Stilllegung und entspricht genau dem Stilllegungskonzept des Bundesamtes. Ob sich dieses Konzept, das viele Probleme offen läßt, in einem atomrechtlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchsetzen ließe, ist indessen zweifelhaft.
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