(Mi.,25.10.17/Pressemitteilung BISS e.V.) Am Montag hat der Bezirksrat Wenden-Thune-Harxbüttel die Verwaltung mit den Stimmen von SPD, Grünen und BIBS aufgefordert, sich im neuen Bebauungsplan für das umstrittene Thuner Nukleargelände auch für die Interessen der Bürger*innen einzusetzen und – beim Umgang mit strahlenden Substanzen eigentlich selbstverständlich - den Strahlenschutz zu berücksichtigen. Einen Tag später stimmt nun jedoch der Planungs- und Umweltausschuss des Rates gegen dieses sehr sinnvolle Vorgehen und macht damit den Weg frei für die Erweiterung des Atomgeschäfts von Eckert & Ziegler:
Das Thema „Radioaktivität und Strahlenschutz“ soll laut dem Willen der Stadtverwaltung und der Rats-SPD (natürlich auch CDU und AfD) hier keine Rolle mehr spielen. Aus brisantem Grund: Die Verwaltungsmitarbeiter gaben zu, dass der Verzicht auf Strahlenschutz im Bebauungsplan Teils des Deals zwischen Stadtverwaltung und Eckert & Ziegler ist.
Die intensiven Gespräche zwischen Eckert & Ziegler und der Stadtverwaltung hinter verschlossenen Türen zahlen sich offenbar für die Atomfirma aus. Ist Rats-SPD, CDU und AfD wirklich klar, dass der Deal der Stadtverwaltung mit Eckert & Ziegler dazu führen wird, dass Braunschweig ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle bekommt (mit „vernachlässigbarer“ Wärmeentwicklung, aber hohen zulässigen Strahlendosen)? Wissen diese Parteien, dass zusätzliche Ausweitungen möglich sind? Soll Braunschweig wirklich zur Atommüll-Drehscheibe werden?
Die wichtigste Frage jedoch berührt die Grundlagen unseres Verständnisses von Demokratie und Gerechtigkeit. Ist überhaupt noch eine Gestaltung der Entwicklung durch den Braunschweiger Rat und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger möglich, wenn das „Gesamtpaket“ der Verabredungen mit Eckert & Ziegler umgehend zu scheitern droht, sobald den Firmen nicht die besten Rahmenbedingungen durch den neuen Bebauungsplan serviert werden?
Thomas Huk von der BISS kommentiert: „Wenn nicht einmal bei Nuklearfirmen in Sichtweite von Wohn- und Kinderzimmern das Thema Strahlenschutz berücksichtigt wird, verkommt das Wort „Fürsorgepflicht“ der Kommune zur Farce.“