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Wieder auf Sand gebaut

(Mi., 27.07.16/SW) Heute läuft die Einwendungsfrist gegen die Abrisspläne der E.ON Kernkraft GmbH für das AKW Grafenrheinfeld ab. Die Arbeitsgemeinschaft hat beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fristgerecht eine umfangreiche Einwendung erhoben, die wir hier zur Einsicht stellen. Der Kernpunkt dabei bleibt der fehlende Entsorgungsnachweis für die atomaren Abfälle. Offenbar geht E.ON wider besseren Wissens weiterhin davon aus, dass für einen Großteil der Abfälle ein Atommülllager in Schacht KONRAD zur Verfügung steht. Der Verweis auf eine Inbetriebnahme von Schacht KONRAD als Entsorgungsnachweis hat - nicht nur in Unterfranken - eine lange Tradition:

Bereits in der Betriebsgenehmigung für das AKW Grafenrheinfeld vom 10. November 1981 wurde Schacht KONRAD als Entsorgungsnachweis aufgeführt, obwohl der Planfeststellungsantrag für diesen erst am 31. August 1982 eingereicht wurde. Das AKW wurde genehmigt, gebaut und hat mehr als 30 Jahre Atommüll produziert, bis es im Juni 2015 stillgelegt wurde. Nun soll es abgerissen werden, obwohl der "Entsorgungsnachweis" weiterhin nicht in Sicht ist.

Einwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 7 Absatz 3 Atomgesetz zum Antrag der E.ON Kernkraft GmbH zu Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld (KKG) (pdf)

Die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD engagiert sich seit fast 30 Jahren in vielen Bereichen der Anti-Atom-Bewegung und äußert immer wieder fachlich fundierte Kritik, wir bitten an dieser Stelle herzlich darum, unsere Arbeit weiterhin auch mit Spenden abzusichern, denn ...Widerstand ist nie umsonst!

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