(Sa., 31.08.19/CS) Als Konsequenz aus der langen Genehmigungsdauer für das noch vergleichsweise unbedeutende Änderungsverfahren zur Befahrung der Einlagerungskammer 8a/511 (MAW-Kammer) fordert die Zivilgesellschaftliche Vertretung (ZGV) der ASSE-2-Begleitgruppe regelmäßige Statusgespräche der verantwortlichen Stellen: Niedersächsisches Umweltministerium (NMU), Bundesgesellschaft für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), etwa alle 3 Monate. Auf der Sitzung der ASSE-2-Begleitgruppe am 30.08.19 wurde bekannt, dass der Antrag für eine Genehmigung zum Kameraaustausch bereits 2017 eingereicht und bis heute immer noch nicht genehmigt wurde. Auf der Sitzung waren erneut weder Vertreter von der BfE noch vom Bundesumweltministerium (BMUB), bei der die Gesamtverantwortung für die Rückholung liegt, anwesend.
Die angekündigten neuen Bohrungen (Remlingen 10+11) wurden auch von den Wissenschaftlern, die die ASSE-2-Begleitgruppe beraten, für sinnvoll erachtet, da diese – zusammen mit der in Kürze beginnenden 3D-Seismik – zum Ziel haben, Kenntnisse über die Herkunft und die Wegsamkeiten der täglich aufgefangenen Lauge zu gewinnen. Die Risiken der Bohrungen seien im Vergleich zum Nutzen vertretbar.
Die BGE hat auf der Sitzung angekündigt, dass die sogenannte Rückholungsskizze – ein Übersichtsplan über alle Maßnahmen der Rückholung, der von der ASSE-2-Begleitgruppe schon seit Jahren gefordert wurde – im 4. Quartal diesen Jahres endlich fertig gestellt werde. Die ZGV forderte daraufhin, dass diese Rückholungsskizze auf der nächsten a2B-Sitzung am 22.11.19 und zusätzlich auf einer öffentlichen Veranstaltung Anfang 2020 von der BGE vorgestellt und erläutert wird.