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Asse II

„Alle wollen die Rückholung, warum steht das nicht in der Lex Asse?“

(Di., 22.01.13/ Elenore Bischoff) Diese und andere Fragen können Sie auf der Veranstaltung zum Asse- Sondergesetz am Donnerstag, den 24. Januar um 19.00 Uhr in der Lindenhalle in Wolfenbüttel den Berichterstatterinnen der Bundestagsfraktionen stellen. Da das Atomgesetz kein Eilverfahren für die schnelle, die unverzügliche Beseitigung vorhandener Gefahren vorsieht, soll es eine entsprechende Sonderregelung geben, die die Rückholung des Mülls aus der Schachtanlage Asse II beschleunigen soll. Doch der eigentliche Gesetzestext dieses Asse- Gesetzes fordert nur für die Stilllegung der Schachtanlage ein unverzügliches Handel, nicht aber für die vorherige Rückholung des Atommülls. 

Die wird wiederum lediglich als eine Vorzugsoption aufgeführt und nicht als eigentlicher Zweck des Gesetzes. Wird durch diesen Gesetzentwurf der Verbleib des Mülls und die Flutung der Schachtanlage sogar erst legalisiert - auch für den Fall, dass kein Langzeitsicherheits-" nachweis" errechnet wurde.

Die Sonderregelung zum Atomgesetz muss dem Ziel dienen, für dass sich alle Politikerinnen und Politiker ausgesprochen haben, nämlich den Atommüll und den chemotoxischen Müll aus der Schachtanlage Asse II zu beseitigen. Sollte sich der Betreiber anders entscheiden, müssen die Vorschriften des Atomgesetzes eingehalten werden. Sollte sich der Betreiber schon anders entschieden haben, sollte das der Bevölkerung offen gesagt werden und nicht durch ein Gesetz klammheimlich legalisiert werden.