(02.02.09) Bereits am 8. Januar ist die Lichterkette förmlich angemeldet worden. Als "Versammlung" steht sie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 8 - Versammlungsfreiheit) und bedarf keiner staatlichen Genehmigung (anders als z.B. kommerzielle Veranstaltungen oder Sondernutzungen). Ein erstes Gespräch mit der Polizei und den Ordnungsbehörden über die praktische Durchführung findet am kommenden Freitag, dem 06. Februar in Wolfenbüttel statt. Anmeldung
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Lichterkette 2009