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Asse II

ASSE II: Was kommt nach dem Betreiberwechsel?

(25.11.08/Di.) Nach zweimonatiger Auseinandersetzung um die Modalitäten hat das Bundeskabinett am 5. November offiziell beschlossen, die ASSE II ins Atomrecht zu überführen. Sie folgt damit einer Forderung, die Betroffene seit den 70er Jahren gestellt haben und der sich die Politik bisher und aus gutem Grund verweigert hatte. Bemerkenswert allerdings sind nicht nur die Begleitumstände des Betreiberwechsels, sondern auch, dass die Überführung ins Atomrecht so gestaltet werden soll, dass sie substanziell weitgehend folgenlos bleibt. Darüber wird man sich in den kommenden Monaten noch heftig auseinandersetzen müssen. 

Anfang September kamen die die Minister Schavan, Gabriel und Sander überein, den Betrieb der ASSE II dem Bundesamt für Strahlenschutz zu übertragen. Die Begründung, die Schavan und Gabriel der Presse vortrugen, hätte unterschiedlicher nicht sein können. Es gebe keinen Forschungsbedarf mehr, so Schavan, den Rest könne jetzt das Bundesamt für Strahlenschutz erledigen. Gabriel dagegen beschwor erneut den GAU der Endlagerung und dass einzig sein Bundesamt für Strahlenschutz in der Lage sei, die Sache zu schaukeln. Übereinstimmend kündigten beide an, dass das Bundeskabinett den Betreiberwechsel alsbald beschließen werde. Woche für Woche wurde diese Entscheidung verschoben, was erst die KritikerInnen und dann auch die Medien stutzig machte.

Im Hintergrund lief eine ganz handfeste Auseinandersetzung über Macht und Geld. Das Atomgesetz sieht vor, dass der Bund als Betreiber für die Durchführung des Betriebes einen sog. „Dritten“ beauftragen kann, also eine Firma, die anders als die zuständige Bundesbehörde die technischen und praktischen Voraussetzungen und Facilitäten hat. Bei KONRAD, in Morsleben und Gorleben ist das die DBE und die wollte auch den Betrieb der ASSE II übernehmen und pochte auf einen geheimen, aber angeblich unkündbaren Vertrag mit dem Bund. Allerdings gehört die DBE zum größten Teil den Atomkraftwerksbetreibern. Das BfS wollte eine neue Betreibergesellschaft gründen.

 

Zeitsprung im Atomgesetz:

 

Am 5. November fasste das Bundeskabinett den Beschluss, dem BfS die ASSE II zu übertragen und diese ins Atomrecht zu überführen. Daraus ergibt sich allerdings ein Problem: War die ASSE II bisher nur ein Forschungslabor und soll jetzt geschlossen werden, müsste man das Inventar herausholen, einer geordneten Verwahrung zuführen und könnte das Bergwerk konventionell schließen. Will man den Atommüll jetzt ein Endlager einrichten, müsste man dies jetzt neu beantragen. Und da dürfte wohl kein Zweifel bestehen, dass ein Endlager ASSE II heute nicht genehmigungsfähig wäre. Was tun ? – Morsleben lässt grüßen, das nämlich erhielt seine Betriebsgenehmigung einfach per Einigungsvertrag.

Der Trick: Die ASSE II soll unter Umgehung der rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten, die über Jahrzehnte verweigert wurden, nachträglich per Gesetz zur Atomanlage erklärt werden und nur die Schließung soll nach  Atomrecht erfolgen. Das ist ein bisschen Bananenrepublik.

So wichtig der Stopp der Flutung der ASSE II war und die Überführung ins Atomgesetz noch sein wird, damit ist noch nicht wirklich klar, dass mit den Problemen zukünftig anders umgegangen wird. Bisher bedeutet sie hauptsächlich einen Austausch von Köpfen. Alles weitere muss wohl nach wie vor mühsam durchgesetzt werden.