Wir fordern von der Bundesregierung:
Den Export abgebrannter Brennelemente aus den Kugelhaufenreaktoren in Jülich und Hamm-Uentrop zu verbieten. Die Brennelemente von Hamm-Uentrop liegen z.Zt. im Zwischenlager in Ahaus.
Mit ihrem Vorhaben die abgebrannten Brennelemente dieser beiden Kugelhaufenreaktoren in die USA zur exportieren, stehen Bundesregierung und Nordrheinwestfälische Landesregierung im Widerspruch zur EU-Richtlinie 2011//0/Euratom, Art. 4.Abs.4.
Hier heißt es: „Radioaktive Abfälle werden in dem Mitgliedstaat endgelagert, in dem sie entstanden sind.“ (Einschränkung: lediglich für Forschungsreaktoren gilt, dass Atommüll exportiert werden darf.)
Auch das deutsche Atomgesetz verbietet den Export, insbesondere, wenn das Material explizit zur weiteren Verwendung dienen soll. Dazu § 9a Abs. 1:. „Die Abgabe von aus dem Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität stammenden bestrahlten Kernbrennstoffen zur schadlosen Verwertung an einer Anlage zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe ist vom 1. Juli 2005 an unzulässig.“
Die beiden Regierungen versuchen nun, um einen Export dieser Brennelemente zu legitimieren, den Reaktor in Jülich zum Forschungsreaktor zu erklären. Laut Definition des Bundesamtes für Strahlenschutz handelt es sich jedoch um einen Leistungsreaktor, der in den 20 Jahren seines kommerziellen Betriebes gut 1.500 GWh Strom produziert hat. Der Thorium-Hochtemperaturreaktor in Hamm produzierte sogar 2.800 GWh Strom.