(Do., 28.02.19/LW) Beim Beginn des Umbaus von KONRAD nach den abgewiesenen Klagen wurde die Inbetriebnahme auf 2013 terminiert, später dann auf 2019. Bis dahin war von einem „Bereitstellungslager" niemals und nirgends die Rede. Letztes Jahr dann die abermalige Verschiebung auf 2027 und plötzlich ist ein „Bereitstellungslager" für den Betrieb von KONRAD unerlässlich; der einzig sinnvolle Ort für ein solches Lager wird aber von Vornherein ausgeschlossen, weil dann für das Gesamtprojekt KONRAD ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden müsste; und wie das ausgehen würde wissen nicht nur die Kritiker sondern auch die Betreiber.
Das ist an Absurditäten aber längst nicht Alles: ...
Für ein neues Bereitstellunglager würden natürlich die aktuellen Sicherheitsanforderungen gelten, für Schacht KONRAD aber nicht. Folglich würden dann also die strahlenden Abfälle aus einem „modernen" Bereitstellungslager in ein „altes" Endlager gebracht. Und ganz nebenbei verstößt man mit dem Bereitstellunglager auch gegen das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes weil sich die Zahl von gefährlichen Atomtransporten schlicht und einfach verdoppeln wird, ganz gleich welcher Standort gewählt wird. Wieder einmal passt nichts zusammen und so ist auch das neu erfundene Bereitstellungslager ein weiterer guter Grund dafür, KONRAD endlich aufzugeben!
(Leserbrief an die Braunschweiger Zeitung von Ludwig Wasmus zum Artikel "Standort für KONRAD-Lager noch 2019" vom 27.02.2019)
Siehe auch bei Hubertus Zdebel: "Atommüll Schacht Konrad: Standortentscheidung für Bereitstellunglager noch in diesem Jahr"