(Di., 26.11.19/CS) Auf der jüngsten Sitzung der ASSE 2-Begleitgruppe hat die BGE erneut keinen Gesamtplan für die Rückholung vorlegen können. Noch im Mai d.J. hatte sie angekündigt, „im 3. Quartal eine Rückholungsskizze zu präsentieren“. Auf die diversen Nachfragen reagierte Herr Studt, einer der Geschäftsführer der BGE, sichtlich genervt und wollte noch nicht einmal zusagen, dass der Gesamtplan – oder wie immer er auch bezeichnet wird – im 1. Quartal 2020 vorgelegt wird.
Auf Nachfragen Ende 2018 und Anfang 2019 zu den ausgesetzten Planungen für den Standort eines Zwischenlagers hatte die BGE stets auf die Rückholungsskizze verwiesen. In dieser würde transparent dargestellt, wie die Abwägung verschiedener Standort-Alternativen erfolgt und zu welchem Standort man im Ergebnis gekommen sei. Stattdessen präsentierten Mitarbeiter der BGE den Planungsstand verschiedener Teilbereiche der Rückholung. Es wurde mal wieder deutlich, was jüngst auch der Bundesrechnungshof festgestellt hat: „Das BMU kam seiner Ressortverantwortung für die Steuerung des Projekts ASSE nicht nach“.
Die ASSE 2-Begleitgruppe hat die erneute Nichtvorlage des Rückholungsplanes in einer Pressemitteilung unmittelbar nach der Sitzung kritisiert. Außerdem verständigten sich die Zivilgesellschaftliche Vertretung (ZGV) und die Kommunale Vertretung (KV) darauf, eine Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundetages zu diesem Thema möglichst noch im ersten Halbjahr 2020 anzuschieben.
Claus Schröder