(Sa., 17.07.21/CS) Seit Anfang Juni „beleuchten“ drei Experten die Standortentscheidung der BGE für ein Zwischenlager für den rückzuholenden Atommüll in unmittelbarer Nähe des Schachtgeländes: Herbert Bühl (Geograph aus der Schweiz), Peter Hocke-Bergler (Risikoforscher aus Karlsruhe) und Christian Küppers (Physiker aus Darmstadt). Nach langem Ringen konnten sich BMU und A2B auf diese Experten verständigen. Mittlerweile ist mit Frau Prof. Sabine Schlacke noch eine Juristin dazu gekommen. Ein gemeinsamer Endbericht soll in der zweiten Augusthälfte fertig gestellt sein und zunächst der Runde mit Vertreter*innen von BMU und ASSE 2-Begleitgruppe (A2B) vorgestellt werden.
Im Juni 2020 hatte BMU-Staatssekretär Flasbarth per Videoschalte im Rahmen einer Sitzung der A2B erklärt, dass die Entscheidung der BGE für einen assenahen Standort endgültig sei. Die Wissenschaftler der Arbeitsgruppe Option Rückholung (AGO), die die A2B berät, hatten jedoch wiederholt in ausführlichen Stellungnahmen dargelegt, dass die BGE – ohne einen konkreten Vergleich - nicht nachgewiesen habe, dass dieser Standort besser sei als ein asseferner Standort.
Diese erneute Brüskierung des BMU hat das Fass aus Sicht der A2B zum Überlaufen gebracht. Die kommunalen Vertreter und die Zivilgesellschaftliche Vertretung (ZGV) haben daraufhin einmütig im Herbst letzten Jahres entschieden den Begleitprozess auszusetzen. Diese Maßnahme erzeugte offenbar Wirkung: Für Februar diesen Jahres lud Staatssekretär Flasbarth die A2B, zusammen mit Niedersachsens Umweltminister Lies und BGE-Chef Studt, zu einer Krisenrunde ein, auf der dieser „Beleuchtungsprozess“ vereinbart wurde.
Die Expert*innen sollen acht – gemeinsam von BMU und A2B festgelegte – Fragen beantworten, u.a. ob die getroffene Standortvorauswahl mit ausschließlich assenahen Standorten sachgerecht war und ob entscheidungsrelevante Kriterien nicht berücksichtigt wurden bzw. ob aus heutigem Kenntnisstand weitere Entscheidungskriterien dazukommen müssten. Das Expertengremium arbeitet völlig autonom und entscheidet selbst, welche weitere Quellen (außer von BGE und AGO) es hinzuzieht und auswertet.