(So. 31.08.2014/Ut) Wieviel Vertrauen kann man in die Arbeit von Firmen stecken, die sich illegaler Preisabsprachen schuldig machen? Gegen sechs Bergbaufirmen hat das Bundeskartellamt in Bochum ermittelt, weil sie sich beim Ausbau von Schacht KONRAD zum Atommülllager wettbewerbswidrig abgesprochen haben sollen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sah bisher keinen Handlungsbedarf.
Gestern meldete das Bundeskartellamt es habe Bußgelder in einer Gesamthöhe von 17,4 Mio. Euro gegen fünf Anbieter von Bergbauspezialarbeiten wegen Preis- bzw. Submissionsabsprachen verhängt. Bei den Unternehmen handelt es sich um die
- BeMo Tunnelling GmbH, Deutschland, Eching
- Deilmann-Haniel GmbH, Dortmund
- Feldhaus Bergbau GmbH & Co. KG, Schmallenberg
- Schachtbau Nordhausen GmbH, Nordhausen
- Thyssen Schachtbau GmbH, Mülheim an der Ruhr.
Eingeleitet wurde das Verfahren mit einer Durchsuchung im April 2013 infolge eines Kronzeugenantrages der Operta GmbH, Mülheim an der Ruhr, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Unternehmen haben sich zur Vermeidung von Preiskämpfen im Rahmen von Ausschreibungen abgesprochen. Anstehende Aufträge wurden im Vorfeld untereinander aufgeteilt. Bei der Angebotsabgabe musste demnach nicht mehr mit einem vermeintlich günstigeren Angebot der Konkurrenz gerechnet werden. Das Kartellverfahren konnte auch aufgrund der umfassenden Kooperation aller beteiligten Unternehmen in relativ kurzer Zeit abgeschlossen werden.“
Der Sachverhalt
Im Rahmen der bereits 2007 begonnenen Umrüstung des ehemaligen Eisenerzbergwerkes Schacht KONRAD in Salzgitter zu einem Atommülllager war für Anfang 2011 die Vergabe mehrerer Lose für Bergbauspezialarbeiten durch die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE GmbH, Peine) vorgesehen. Das Auftragsvolumen belief sich auf insgesamt rund 110 Mio. Euro. Die sechs Unternehmen schlossen sich zu mehreren Bietergemeinschaften zusammen. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben ergeben, dass in der Angebotsphase sowohl die Aufteilung bestimmter Lose, als auch die Höhe der abgegebenen Angebote (und Schutzangebote) zwischen den Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften abgesprochen wurde.
Auch in einem zweiten Fall, in dem es um Aufträge für Spezialarbeiten im Steinkohlebau ging, habe es Preisabsprachen gegeben, so das Bundeskartellamt.
Bei der Bußgeldfestsetzung sei mildernd berücksichtigt worden, dass alle genannten Unternehmen im Laufe des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der Bonusregelung kooperiert haben. Ferner wurde mit den fünf Unternehmen, gegen die ein Bußgeld verhängt wurde, eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt, was sich zusätzlich bußgeldmildernd ausgewirkt habe.
Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. Fragt sich nur, wie sicher die Hände tatsächlich sind, in denen unser Geschick in Sachen Atommüll liegt.