(Di., 23.09.14/LW) Greenpeace stellt Rechtsgutachten zu Jülich vor - Die geplanten Transporte von Kernbrennstoffen aus dem Hochtemperaturreaktor Jülich in die USA verstoßen laut eines von Greenpeace beauftragten Rechtsgutachtens des Hamburger Rechtsanwalts Dr. Ulrich Wollenteit nicht nur gegen das Atomgesetz sondern auch gegen das Standortauswahlgesetz, gegen die Richtlinie 2011/70 des EURATOM-Gesetzes sowie gegen die Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle. Das Gutachten wurde am 18.09. 2014 auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.
Das Bundesforschungsministerium versucht mit dem Umdeklarieren des Jülicher Leistungsreaktors in einen Forschungsreaktor die genannten Gesetze zu umgehen, um so den Export der 152 Castoren in die militärische Atomfabrik Savannah River Site in die USA zu ermöglichen. Sowohl das BfS als auch die IAEO stufen den Reaktor als kommerziellen Leistungsreaktor ein. Der Reaktor hat in der Zeit von 1966 bis 1988 1,5 Mrd. kWh ins öffentliche Netz eingespeist. Betreiber waren 15 Energieversorgungsunternehmen. 2003 haben die bundeseigenen Energiewerke Nord (EWN) die Anlage übernommen und versuchen den Rückbau. Die Verantwortung für die abgebrannten Brennelemente wurden dem Forschungszentrum Jülich übertragen, das zu 90% dem Bund und zu 10% dem Land Nordrhein-Westfalen gehört.
Verantwortlich umgegangen wurde mit dem Müll dann aber nicht. Für die Zwischenlagerung in einer Billigkonstruktion gab es nur eine Genehmigung bis 2013, danach gab es vorläufige Übergangsregelungen, die nun aber auch ausgelaufen sind. Seit Juli 2014 gibt es eine Räumungsanordnung. Statt verantwortungsvollem Umgang gibt es hier also ein beispielloses Chaos, durch das man in einen genehmigungslosen Zustand geraten ist. Durch das Verschieben des Mülls in die USA versuchen die Verantwortlichen nun sich ihrer Last zu entledigen. Das darf so nicht geschehen. Das Greenpeace-Gutachten ist hierzu ein wichtiger Schritt.