(Do., 30.08.18/Pressemitteilung) Mit Hochdruck arbeitet die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung an der Errichtung eines sogenannten "Bereitstellungslagers KONRAD". Sogar eine Sondersitzung der Entsorgungskommission wurde dazu einberufen, obwohl die Inbetriebnahme von Schacht KONRAD auf 2027 verschoben wurde. Nun wurde ein Beteiligungsverfahren gestartet, um einen Standort für dieses bundesweite Zwischenlager zu suchen. Wegen seiner zentralen Funktion für den Betrieb des gefährlichen und völlig veralteten Projekts Schacht KONRAD lehnt die Arbeitsgemeinschaft Schacht gemeinsam mit anderen angefragten Initaitven das Bereitstellungslager und somit logischerweise auch das Beteiligungsverfahren ab. Ludwig Wasmus, "Mit einem zusätzlichen Bereitstellungslager entfernt man sich immer weiter von den ursprünglichen Plänen. Statt ein absurdes Beteiligungsverfahren zu starten muss das Projekt KONRAD endlich aufgegeben werden."
Die Erklärung im Wortlaut:
Position Bereitstellungslager KONRAD: Die geplante Inbetriebnahme von Schacht KONRAD wird seit den 80-iger Jahren regelmäßig immer wieder verschoben, zuletzt im Frühjahr von 2022 auf 2027. Bundesumweltministerium und Bundesgesellschaft für Endlagerung wollen sich nicht eingestehen, was kaum noch zu verbergen ist: Schacht KONRAD ist als Endlager nicht geeignet. Ein Bereitstellungslager für Schacht KONRAD ist deshalb unsinnig und reine Geldverschwendung.
Wenn die Verantwortlichen wirklich noch daran glauben, dass Schacht KONRAD den heutigen Sicherheitsanforderungen an ein Endlager genügt, wäre der einzig „sinnvolle“ Ort für ein derartiges Bereitstellungslager direkt am Schacht. Doch dieser Standort wurde offenbar nicht gewählt, weil dies eine „wesentliche Planänderung“ bedeuten würde und damit ein erneutes Planfeststellungsverfahren zur Folge hätte. Dies soll vermieden werden, weil in einem neuen Verfahren deutlich würde, dass das Projekt den heutigen Sicherheitsstandards nicht genügt. Es wäre das endgültige Aus für ein Endlager Schacht KONRAD.
So aber soll mit den Planungen und dem Partizipationsverfahren für ein Bereitstellungslager ein Zombie künstlich beatmet werden, anstatt aus den Fehlern bei den gescheiterten Projekten ASSE II und Morsleben zu lernen. Deshalb lehnen wir ein Bereitstellungslager KONRAD, wo auch immer es entstehen soll, ab und werden uns auch nicht an einem Partizipationsverfahren beteiligen.
Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
ausgestrahlt e.V.
Bürgerinitiative StrahlenSchutz Braunschweig (BISS) e.V.
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
BUND Kreisverband Salzgitter
Hintergrundinformation:
Das Bereitstellungslager- eine zentrale Anlage für den Betrieb von Schacht KONRAD
Im Entsorgungsübergangsgesetz vom Januar 2017 wurde erstmals die Möglichkeit zur Errichtung eines „zentralen Bereitstellungslagers […] als Eingangslager für das Endlager KONRAD“ erwähnt. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom März 2018 heißt es bereits: „Für einen zügigen Einlagerungsbetrieb ist die Errichtung eines Bereitstellungslager unverzichtbar.“ Seitdem wird mit Hochdruck an diesem Projekt gearbeitet, die Entsorgungskommission musste sogar eine Sondersitzung dazu einlegen und das, obwohl die geplante Inbetriebnahme vom Schacht KONRAD um weitere fünf Jahre auf 2027 verschoben wurde.
Warum ist dieses Bereitstellungslager plötzlich ein Projekt mit höchster Priorität?
Für die Einlagerung von Atommüll in Schacht KONRAD gibt es sowohl Aktivitäts- als auch Temperaturbegrenzungen. Noch während des Erörterungstermins zu Schacht KONRAD hieß es, dass diese Obergrenzen weit unterschritten werden würden. Deswegen wären auch die Störfallbetrachtungen, die von den Obergrenzen ausgingen, konservativ, da ihnen viel zu hohe Werte zugrunde liegen würden.
Dies hat sich in den letzten Jahren grundsätzlich geändert. Das Bestreben, Kosten zu reduzieren (für die Einlagerung wird nach Kubikmeter abgerechnet), technische Weiterentwicklungen bei der Konditionierung und der hohe Anfall einzelner Radionuklide führen inzwischen dazu, dass die genehmigten Obergrenzen bis zum Letzten ausgereizt werden müssen.
Beispielsweise gibt es eine ganze Reihe von Radionukliden, Radon-226, Thorium-232, Uran-235 und 238, Tritium und Kohlenstoff-14, deren genehmigte Einlagerungsmenge in Schacht KONRAD erreicht bzw. sogar überschritten werden wird. Deshalb wollen sich die Abfallanlieferer untereinander abstimmen, bzw. einen Ausgleich der Aktivitätskontingente schaffen. „Ein solcher Ausgleich ist eine notwendige Voraussetzung für die optimale Ausschöpfung der in den Endlagerungsbedingungen Konrad festgelegten Aktivitätsbegrenzungen.“ (ESK Stellungnahme 02.07.2014)
Ein solcher Ausgleich erfordert aber ein höchstmögliches Maß an Abstimmung und Koordination zwischen den Abfallanlieferern. Dies scheitert bisher alleine schon an den unterschiedlichen Qualitäten der Datenerfassung und nicht abgestimmter Datenbanken bei den privaten Abfallanlieferern, den öffentlichen Abfallanlieferern und dem Betreiber von Schacht KONRAD. Zur Vermeidung unnötiger Strahlenbelastung am Schacht KONRAD selbst, müssen die Abfälle zudem laut Planfeststellungsbeschluss Just-in-time angeliefert werden. Ein längerer Aufenthalt im Pufferlager am Standort soll vermieden werden. Und so wären lange Vorplanungen und ein reibungsloser Ablauf zwischen vielen Akteuren vonnöten, um die im Sinne der Betreiber „optimale“ Zusammensetzung von Gebinden in einer Einlagerungskampagne tatsächlich verfügbar zu haben.
Hier kommt nun das neue Bereitstellungslager Schacht KONRAD in’s Spiel. Es soll an einem externen Standort die Möglichkeit eröffnen, das Just-in-time-Konzept zu umgehen, ohne dass der Planfeststellungsbeschluss nochmal neu aufgerollt werden muss.
Anhang: Erklärung+Hintergrundinformation
Für Rückfragen: Ursula Schönberger 05341 / 63123