(Sa.,06.09.2014 Ut) Gewissenhaft, nachhaltig, sicher. Das sind die Attribute, mit der die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) auf ihrer Homepage Eigenwerbung betreibt. Ihr Geschäft ist die Herstellung von Castoren (u.a.), Behältnisse, die zur Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente direkt an den Atomkraftwerken bestimmt sind. Einen Durchhänger der Gewissenhaftigkeit scheint diese Essener Firma bei der jüngsten Auslieferung von 44 Castorbehältern des Typs V/19 ereilt zu haben.
Wie die Süddeutsche Zeitung aus zuverlässiger Quelle berichtete, hat die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) die Benutzung dieser 44 Castorbehälter untersagt. Der Grund: Teile der Behälter seien nicht ordnungsgemäß überprüft worden. Bedenken gab es vor allem bei den sogenannten Tragzapfen aus Edelstahl. Diese Aufhängungen müssen vor der Zulassung per Ultraschall auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden, um sicher zu stellen, dass sie beim Verladen der tonnenschweren Castoren nicht brechen.
Diese Prüfung scheint jedoch versäumt worden zu sein, so dass die BAM sich veranlasst sah, die betroffenen Behälter „für eine Handhabung zu sperren“. Die Crux ist nur, vier der 44 Behälter stehen bereits fertig beladen im Zwischenlager des niedersächsischen Atomkraftwerks in Esenshamm. Für die GNS kein Problem. Die Tragzapfen sollen einfach ausgetauscht werden. Bei den Behältern im Esenshammer Zwischenlager soll das allerdings erst passieren, wenn sie das nächste Mal bewegt werden. Will heißen, wenn ein Ort für die endgültige Verwahrung bereit steht und das kann dauern.
Es gäbe „null Erkenntnisse“, dass irgendetwas an dem Material nicht stimme, so die Stellungnahme der GNS. Die vier großen Atomkonzerne Eon, RWE, EnBw und Vattenfall werden diese Ansicht teilen, denn schließlich sind sie die alleinigen Gesellschafter der GNS.