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Asse II

Mangelnde Abstimmung führte zu Verzögerung des Rückholungsprozesses

(17.3.2020/Presse-Erklärung ZGV) Die Zivilgesellschaftliche Vertretung (ZGV) hat jetzt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten der LINKEN, Victor Perli, zu dem Problem der jahrelangen Genehmigungsdauer für eine Kamerabefahrung im Atommülllager ASSE II erhalten. Die ZGV dankt Herrn Perli, dass er sich die Fragen zu eigen gemacht hat, die erstmals auf der Sitzung der ASSE 2-Begleitgruppe (A2B) im August 2019 gestellt und nur unvollständig beantwortet wurden.

In der Sache geht es darum, dass das BfE als Atomaufsicht die BGE am 02.03.17 aufgefordert hat, „weitere Möglichkeiten … zur … Klärung der Ursachen der in der MAW-Kammer stattfindenden Veränderungen zu prüfen“. Eine der geplanten Maßnahmen zu diesem Zweck ist eine Kamerabefahrung dieser Kammer. Heute, drei Jahre später, hat die BGE immer noch nicht alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde für diese Maßnahme, dem NMU, vorgelegt.

Das verwundert umso mehr, gab es doch am 15.08.17 eine sogenannte Antragskonferenz mit BGE und NMU genau zu dieser geplanten Maßnahme. Zu diesem Zeitpunkt waren die erheblichen Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bereits in Kraft getreten. Erst 1 ½ Jahre später, am 14.01.19, hat das NMU die BGE auf diesen Sachverhalt hingewiesen bzw. hinweisen müssen. Hieran wird offensichtlich, dass mangelnde Abstimmung zu der Verzögerung geführt hat. Schon seit September 2019 fordert die A2B regelmäßige Statusgespräche zur besseren Koordinierung. Bisher wurden diese von BfE, NMU und BGE noch ausdrücklich abgelehnt. Laut BMU sollen diese als Konsequenz aus dem Genehmigungsverfahren um die Kamerabefahrung von zuvor etwa jährlich nun intervallmäßig auf drei Monate verkürzt werden. Es bleibt die Forderung, dass sich auch das BMU und das BASE (vormals BfE) an diesen Statusgesprächen beteiligen, damit es - nicht nur in diesem Fall - zu einer Beschleunigung der Rückholungsmaßnahmen kommt unter Anwendung der Beschleunigungswirkung und Möglichkeiten der Lex Asse.