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Stadt Ahaus prüft Klage gegen neue Genehmigung für Atommüll-Lager

(05.08.2020/ BI Ahaus) Die neue Genehmigung der Bezirksregierung Münster für die verlängerte Nutzung des Atommüll-Lagers in Ahaus umfasst 133 Seiten. Hinzu kommen 21 Anlagen, von denen einige auch noch über 30 Seiten aufweisen. Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ hat diese Unterlagen von der Seite der Bezirksregierung runtergeladen und sie in den letzten Tagen gründlich studiert.

Die bereits nach Bekanntwerden der Genehmigung geübte Kritik der BI hat sich dabei bestätigt: Die Langzeitgenehmigung bis zum Jahr 2057 ist völlig inakzeptabel. Nach den Leitlinien der Entsorgungskommission, die von Bund und Ländern als verbindliche Richtlinien übernommen worden sind, hätte die Lagerung des schwach- und mittelradioaktiven Mülls gegenwärtig bis maximal 2030 genehmigt werden dürfen. Darüber hinaus ist die Begründung für das genehmigte Ende der Lagerung im Jahr 2057 völlig aus der Luft gegriffen: Der behauptete Abschluss der Einlagerung allen schwach- und mittelradioaktiven Mülls in das Endlager Schacht Konrad bis zu diesem Zeitpunkt ist reines Wunschdenken. Es ist jetzt schon abzusehen, dass auch im Jahr 2057 die Lagerung in Ahaus nicht beendet würde, falls die jetzige Genehmigung Rechtskraft erhält.

Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ begrüßt daher den Beschluss des Ahauser Stadtrates, die Möglichkeiten einer Klage gegen die Genehmigung der Bezirksregierung zu prüfen. Die BI ist erfreut darüber, dass dieses Vorhaben von allen im Rat vertretenen Fraktionen getragen wird. Auf der Grundlage ihres Studiums der Genehmigungsunterlagen hat die Bürgerinitiative auch einige Hinweise für eine mögliche Klage formuliert. Sie hat diese in einem Schreiben an die Bürgermeisterin, Rat und Verwaltung der Stadt Ahaus weiter gegeben.