(Di.,15.01.13/AG Schacht Konrad) Wem dient die Lex Asse? Schon seit mehr als einem Jahr wird eine weitere Änderung des Atomgesetzes diskutiert, in die viel Hoffnung auf eine Beschleunigung der Rückholung des Asse-Mülls gelegt wird.
Die AG Schacht KONRAD e.V. mahnt, dass der Gesetzesentwurf ebenso das Ergebnis des Optionenvergleichs (dass die Rückholung die einzige Option mit Langzeitsicherheit ist) revidieren und den Rückholungsprozess in sein Gegenteil verkehren kann.
Der bis heute vorliegende Gesetzesentwurf bestätigt diese Befürchtung: während das Gesetz eindeutig eines zur STILLLEGUNG der Asse ohne Planfeststellungsbeschluss ist – die vorzugsweise nach Rückholung der atomaren Abfälle erfolgen soll – werden hier auch die Abbruchkritererien für die Rücholung gesetzlich festgeschrieben.
Solange Bundesumweltminister Altmaier sich nicht eindeutig zur Rückholung bekennt und endlich den Auftrag dazu erteilt....
Solange das Bundesamt für Strahlenschutz mehr Aufwand betreibt, die Sohlen unterhalb von 700m (wo der Atommüll liegt) zu verfüllen und die Flutung – unter dem Decknamen Notfallvorsorge – weiter vorbereitet...
Solange im Gesetzestext nicht eindeutig formuliert wird, dass das Ziel die RÜCKHOLUNG des Atommülls ist...
...solange vertreten wir die Auffassung, dass dieses Gesetz kein Beschleunigungpotenzial für die Rückholung beinhalten kann, sondern atomrechtliche Maßnahmen aushebelt und schlimmstenfalls späteren Stilllegungsprozessen ohne Planfeststellungsverfahren Tür und Tor öffnet.