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Asse II

Wie weiter nach dem Ende des ASSE-II-Begleitprozesses?

(Fr., 12.04.24/ MH) Der Beleuchtungsbericht zur Überprüfung des Standortauswahlverfahrens eines Zwischenlagers für den Assemüll vom Oktober 2021 unter Mitwirkung von Herbert Bühl, Peter Hocke, Christian Küppers und Sabine Schlacke als extern Begutachtende hatte außer Fehlern und Versäumnissen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auch festgestellt, dass dem bisherigen Begleitprozess wichtige partizipatorische Elemente fehlen. U.a. fehlen kommunalen Akteuren Mitwirkungsrechte und zur Auflösung von Interessenkonflikten fehlen Regeln.

Deshalb beendete die Asse-II-Begleitgruppe ihre Arbeit zum 01.08.2023. Ehemalige A2B-Mitglieder und andere Asse-II-Engagierte aus BI bildeten daraufhin, flankiert von der A2B-Beratungsagentur, das "Regionalforum Asse". Ziel: ein Asse-II-Beteiligungsprozess ohne die ausgemachten Defizite. Das Niedersächsische Umweltministerium (NMU) und das Bundesumweltministerium (BMUV) wurden einbezogen und waren zeitweise anwesend.

NMU: untersützt das Vorhaben. BMUV: "im Prinzip ja".

Um das geeignete Regelwerk zu finden und für alle Beteiligten verbindlich zu vereinbaren, fand von Juni 2022 bis Juni 2023 eine Folge von Workshops in Wolfenbüttel statt. Dabei gab es Fortschritte, aber auch deutliche interne Haltungsunterschiede: Für einen Teil der regionalen Akteure ist ein Einlenken von BGE/BMUV in der Standortfrage für Zwischenlager und Abfallbehandlung entscheidende Voraussetzung ihrer Mitarbeit. Für andere, davon viele aus der ehemaligen Zivilgesellschaftlichen Vertretung (ZGV), ist das keine Vorbedingung ihres Engagenments: die Rückholplanung als Ganzes ist für sie das Wichtigste.

Im Verlauf der Workshops stellte sich aber auch heraus: Die BGE sieht regionale Beteiligung darin, dass ein gewisser Teil ihrer Maßnahmen die gesetzlich vorgeschriebenen behördlichen Genehmigungsverfahren durchläuft. Darüber hinaus nimmt sie noch Vorschläge zur Außengestaltung ihrer baulichen Anlagen entgegen und bietet Mitwirkung beim regionalen Strahlenschutz-/Gesundheitsmonitoring an.

Das war es dann aber auch. Das BMUV könnte daran etwas ändern. Es hüllt sich aber in Schweigen und hat anscheinend nicht die Absicht, das Mitwirkungspotential regionaler Akteure zu stärken. Unter diesen Umständen sah die Mehrheit im Regionalforum wenig Sinn in der Neuformierung eines institutionellen Beteiligungsprozesses und beschloss das Ende seiner Bemühungen.

Um nun den strukturierten Austausch zwischen den Asse-Akteuren nicht komplett aufzugeben und um die Möglichkeit wissenschaftlicher Beratung in Grundzügen zu erhalten, wurde die Einrichtung einer Vorbereitungsgruppe für den Umweltausschuss im Kreistag Wolfenbüttel angestrebt und per Kreistagsbeschluss realisiert.

Die Vorbereitungsgruppe hat folgende Aufgaben:

  • Identifizierung relevanter Themen im Zusammenhang mit der Rückholung
  • Kritische Betrachtung veröffentlichter Erkenntnisse und Entscheidungen der BGE
  • Vorbereitung von Anträgen/Beschlüssen (bei Bedarf)
  • Information und Austausch zwischen den unterschiedlichen Akteuren.

Erstmals traf sich die Vorbereitungsgruppe im Februar 2024. Als Ersatz eines Begleit-/Beteiligungsprozess sieht sie sich ausdrücklich nicht. Zur wissenschaftlichen Beratung steht ihr Dr. Gellermann aus der ehem. AGO zur Seite.

Ihr Focus liegt momentan auf

  • dem derzeitigen Stand der Rückholungsplanung, inkl. Zeitplanung
  • dem Laugenzutritt und gesunkenen Fassungsraten, und damit verbunden der Notfallplanung und dem Kriterienkatalog zur Bestimmung des Notfalls
  • dem Stand des Raumordnungsverfahrens
  • der Kreisstraße 513: Vermeidung der Sperrung, Prüfung einer Enteignung, Klärung der Option Bahnstrecke.

Zur Sitzung des Umweltausschusses Anfang März wurde die BGE dazugebeten, um über den Laugenzutritt und die Notfallplanung zu berichten.

Die BGE berichtete:

  • die Laugendrainage ist teilweise verschüttet
  • der Laugenzufluss zur Sammelstelle hat abgenommen, aber
  • die reale Zuflussmenge zur Schachtanlage ist unbekannt, daher ist unklar, ob weitere Laugenflüsse in den Schacht gelangen, die unbemerkt bleiben.
  • Der Kriterienkatalog für die vorzeitige Schließung der Asse, also für den Abbruch der Rückholung, ist immer noch nicht vollständig / nicht fertig.
  • Die dann vorzunehmende Flutung mit MgCl-Lösung ist erst in einigen Jahren möglich und würde dann noch jahrelang andauern.
  • Dennoch steht die BGE auf dem Standpunkt, dass die vorherige Einholung des Bundestagsbeschlusses zum Abbruch der Rückholung, wie im ATG gefordert, zu lange dauern würde.

 

Die nächste Sitzung der Vorbereitungsgruppe im April 2024 wird das Thema Laugenzutritt/Notfallplanung/Kriterienkatalog mit zusätzlicher fachlicher Expertise durch Herrn Dr. Gellermann vertiefen.