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Asse II Niedersachsen

Asse 2: Letzte Chance für Stellungnahme zum Zwischenlager?

(So., 13.10.24/SW) Das Raumordnungsverfahren u.a. um den Standort „Kuhlager“ für eine Konditionierungsanlage und ein Atommülllager direkt oberhalb des Salzbergwerks Asse 2 läuft jetzt in der „finalen“ Phase. Das für das Verfahren zuständige Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig teilte per Pressemitteilung am 17.09. (!) mit, dass es am 19.09. offiziell mit der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II im Landkreis Wolfenbüttel beginnt. Der Kreistag Wolfenbüttel ist empört über diese Terminierung und über die Ignoranz des ArL gegenüber den betroffenen Gebietskörperschaften. Noch im Schreiben des ArL vom 09.09. hatte das ArL lediglich darauf hingewiesen, „dass das Verfahren in seine finale Phase eingetreten sei“.

Für die Rückholung des Atommülls aus der Asse sind verschiedene Baumaßnahmen notwendig, dazu gehören die Errichtung eines neuen Rückholschachts (Schacht V), sowie eines Gebäudekomplexes mit Konditionierungsanlage und Zwischenlager, die Ertüchtigung und Kappung der Kreisstraße K 513 und die Anbindung eines 110-kV-Erdkabels. Diese Maßnahmen werden aktuell raumordnerisch geprüft.

Bereits am 10.06. hatte der Kreistag in Wolfenbüttel das Land Niedersachsen aufgefordert, im Rahmen des anstehenden Verfahrens alternative asse-ferne Standorte für ein Zwischenlager zu berücksichtigen. Dazu machte der Landkreis Wolfenbüttel eigene beispielhafte Vorschläge für mögliche Zwischenlager. Die Antwort aus dem ArL Braunschweig vom 09.09. lautete jedoch, dass die „nicht prüffähig“ seien. Dabei sollte nicht das ArL diese Standorte prüfen, sondern das ArL soll die BGE als Antragstellerin auffordern, z.B. mit diesen Standorten einen Standortvergleich durchzuführen.

Mit der kurzfristigen Bekanntgabe der Einwendungsfrist hat das ArL den Landkreis Wolfenbüttel sehr verärgert. Dass nach zweieinhalb Jahren Vorbereitungszeit durch BGE und ArL das Raumordnungsverfahren in nur vier Wochen geprüft werden kann, hält man für „absurd“. Kritisiert wird, dass wieder einmal während der einzelnen Planungsschritte keinerlei Dialog stattgefunden hat. Statt der deklarierten Transparenz wird hier erneut über die Köpfe der Betroffenen hinweg gehandelt und entschieden.

Der gewählte Zeitraum, der zur Hälfte in den niedersächsischen Herbstferien liegt, ist untauglich für eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung und ein weiterer Affront gegenüber den lokalen Akteur*innen, von denen sich viele seit Jahren ehrenamtlich engagieren. Auch die Landkreisverwaltung und ihre Gremien kommen laut Umweltdezernent Sven Volkers hier an ihre Grenzen.

Das ArL hat lediglich dem Landkreis auf Antrag eine Fristverlängerung um eine Woche bis zum 25.10. eingeräumt. Für alle anderen endet die Frist zur Abgabe formulierter Stellungsnahmen laut Homepage des ArL am 18.10.2024.